Central ECOline Tarif KEH – die günstige private Krankenversicherung für Ärzte
Der Tarif KEH gehört zu den ECOline Tarifen der Central Versicherung. Daher zeichnet sich dieser durch günstige Beiträge aus, die sich durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts noch weiter verringern lassen. Somit sind insbesondere junge Mediziner wie zum Beispiel Assistenzärzte die Zielgruppe dieses Tarifs. Die Selbstbeteiligung kann entweder 275 Euro oder 800 Euro betragen.
Für Erstattung von Leistungen im ambulanten Bereich sollte das Primärazt-Prinzip eingehalten werden. Somit wird vorausgesetzt, dass die Erstbehandlung immer von einem Haus-, Kinder-, Augen-, Kinder-, Not- oder Bereitschaftsarzt durchgeführt wird. Die Behandlung durch einen Facharzt, der nicht zu den genannten gehört, bedarf der schriftlichen Überweisung durch einen Primärarzt. Sofern dieses Prinzip eingehalten wird, sind sämtliche Leistungen im ambulanten Bereich zu 100 Prozent erstattungsfähig. So werden nicht nur die allgemeinen Behandlungskosten und Arzthonorare, sondern auch sämtliche Medikamente und Hilfsmittel vollständig durch die Versicherung abgedeckt. Somit sind einzig Kostenübernahmen für die Behandlungen durch einen Heilpraktiker und ambulante psychotherapeutische Sitzungen ausgeschlossen. Sollte man sich nicht an das Primärarzt-Prinzip halten und sich zum Beispiel unmittelbar an einen Spezialisten wenden, können die dabei entstehenden Kosten nur zu 80 Prozent übernommen werden. Die Aufwendungen für Heilmittel werden grundsätzlich nur zu 80 Prozent erstattet.
Stationäre Heilbehandlungen unterliegen vollständig dem Versicherungsschutz. Weder die allgemeinen Krankenhausleistungen, noch das Honorar von dem Belegarzt bedarf einer Zuzahlung durch den Versicherten. Dies gilt auch für die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Transportkosten. Letztere sind auf eine maximal Entfernung von 100 Kilometer begrenzt.
Für allgemeine zahnärztliche Behandlungen wie Zahnprophylaxe gilt, dass diese vollständig erstattungsfähig sind. Einzig bei aufwendigen Eingriffen wie Zahnersatz oder Kiefer- und Zahnkorrekturen werden die entstandenen Kosten zu 60 Prozent erstattet. Für diese Art von Eingriffen muss auch der Versicherung ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden, sofern die zu erwartenden Kosten über 2.500 Euro liegen. Sollte dies nicht geschehen, halbiert sich der Erstattungssatz. Außerdem gelten für zahnmedizinsiche Eingriffe Rechnungshöchstbeträge. So dürfen diese im ersten Versicherungsjahr nicht über 500 Euro, bis zum zweiten nicht über 1.500 Euro, bis zum dritten nicht über 3.000 Euro, bis zum vierten nicht über 4.000 Euro und bis zum fünften nicht über 5.000 Euro liegen. Ab dem sechsten Versicherungsjahr gilt eine Rechnungshöchstgrenze von 5.000 Euro jährlich.
Ein Auslandskrankenschutz rundet den Tarif KEH ab. Dieser gilt für Auslandsaufenthalte für bis zu acht Wochen.
Die Leistungen des Central ECOline Tarif KEH im Überblick:
Ambulante Leistungen werden unter der Berücksichtigung des Primärarztprinzips zu 100 Prozent erstattet. Sonst liegt die Kostenerstattung bei 80 Prozent. Ausnahmen von dieser Regelung sind entsprechend gekennzeichnet worden.
- Behandlungskosten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Medikamente
- Hilfsmittel
- Heilmittel (Kostenerstattung zu 80 Prozent)
- Sehhilfen (bis 150 Euro innerhalb von 36 Monaten)
- Fahrtkosten und Unterkunft für eine Nacht im Rahmen ambulanter Operationen (bis zu 250 Euro pro OP)
Stationäre Leistungen werden grundsätzlich vollständig erstattet:
- Allgemeine Krankenhausleistung
- Mehrbettzimmer
- Belegärztliche Behandlung
- Krankenhaustransport (bis zu 100 Kilometer)
Zahnärztlichen Behandlungen werden zu angegebenen erstattungssätzen übernommen:
- Allgemeine Behandlungen (Erstattung zu 100 Prozent)
- Zahnprophylaxe (Erstattung zu 100 Prozent)
- Zahnersatz (Erstattung zu 60 Prozent)
- Kieferorthopädie (Erstattung zu 60 Prozent)
- Es gelten nach Versicherungsjahren gestaffelte Rechnungshöchstbeträge für zahnmedizinische Eingriffe. Diese Einschränkung kommt bei Unfallbehandlungen nicht zur Anwendung.
Auslandskrankenschutz:
- Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu acht Wochen.
- Einschließlich Rücktransport
- einschließlich Überführung im Todesfall (Erstattung der Mehrkosten bis zu 10.000 Euro)
