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Private Krankenversicherung Rentner

Rentner bleiben privat krankenversichert, wenn sie auch während der Berufstätigkeit privat versichert waren. Der Versicherungsbeitrag ändert sich bei Eintritt in die Rente nicht, da er abhängig vom Eintrittsalter ist.

Rentner erhalten einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für eine private Krankenversicherung, sofern sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Nach Ausscheiden aus dem Berufsleben ersetzt der Rentenzuschuss den Arbeitgeberzuschuss. Der Zuschuss wird von dem entsprechenden Rentenversicherungsträger sowohl für Rentner gezahlt, die eine Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, als auch Versicherungsnehmern, die Witwen- oder Waisenrente erhalten. Versicherungspflichtig sind Rentner, die mindestens 90 % der zweiten Hälfte ihres Beruflebens bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 % des Beitrages zur privaten Krankenversicherung Rentner und wird zusammen mit der Rente ausgezahlt. Der Zuschuss für Rentner muss jedoch vorher beantragt werden.

Besonders profitieren Rentner von Altersrückstellungen, die im besten Fall schon in jungen Jahren gebildet worden sind. So zahlen junge Versicherungsnehmer bei der privaten Krankenversicherung zwischen 10 % bis 40 % höhere Beiträge, damit die steigenden Gesundheitskosten ab dem 60. Lebensjahr ausgeglichen werden können. Je später ein Versicherungsnehmer in die private Krankenversicherung wechselt, desto höher werden auch die Beiträge für die Altersrückstellungen ausfallen. Der Versicherungsbeitrag kann sich für Rentner ab 60 Jahren durch Altersrückstellungen bei der privaten Krankenversicherung pro Jahr um 1 % bis 1,5 % reduzieren. Der Rentner muss mit Sicherheit nicht mit Beitragserhöhungen rechnen. Es gibt allerdings auch günstigere Tarife, die keine Altersrückstellungen für Rentner berücksichtigen. In diesem Fall können die Beitragskosten für Rentner mit zunehmendem Alter jedoch erheblich steigen. Seit dem 1. Januar 2000 zahlen Neukunden der privaten Krankenversicherung einen Zuschlag von 10 %, damit ein niedriger Versicherungsbeitrag für die Zeit als Rentner garantiert werden kann.

Nach dem 60. Lebensjahr fallen die Altersrückstellungen weg, wodurch ein einheitlicher Beitrag für den Rentner gebildet wird, der einfach zu berechnen ist. Daher ist oft auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung Rentner für alle Rentner über 60 Jahre sinnvoll.

Rentner können ab dem 55. Lebensjahr in den Standardtarif der privaten Krankenversicherung wechseln, wenn sie mindestens zehn Jahre vollversichert waren. Die Leistungen des Standardtarifes entsprechen ungefähr denen der gesetzlichen Krankenversicherungen und auch der Beitrag ist für Rentner nicht höher als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen. Somit ist der Standardtarif der ideale Rentnertarif. Bei einem Tarifwechsel des Rentners werden Altersrückstellungen bei den privaten Krankenversicherungen verschieden angerechnet. In jedem Fall führen Altersrückstellungen zu einer zusätzlichen Vergünstigung des Tarifes für den Rentner. Bei Bedarf können auch Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Rentner profitieren als Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung von einem stabilen Leistungsangebot, wohingegen bei der gesetzlichen Krankenverwsicherung häufig Kürzungen vorgenommen werden. Rentner haben zum Beispiel Anspruch auf eine umfangreiche Behandlung und die Erstattung von Heil- und Hilfsmitteln bei der privaten Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich jedoch untereinander beispielsweise durch ihr Leistungsangebot für Rentner und den Umfang der Erstattungen, sodass sich ein Vergleich lohnt. Dies ist kostenlos und schnell bereits online möglich.

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