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Familienversicherung bei der PKV

Die private Krankenversicherung bietet keine beitragsfreie Familienversicherung an, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung haben Kinder den Anspruch auf eine beitragsfreie Mitversicherung bei einem Familienangehörigen, während in der privaten Krankenkasse für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag entrichtet werden muss.

Eine Mitversicherung der Familienmitglieder ist durchaus möglich:

  • Das zu versichernde Familienmitglied muss einen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Das zu versichernde Familienmitglied ist nicht selbständig tätig.

Kinder können nicht bei der Familienversicherung mitversichert werden, wenn ein Familienangehöriger beziehungsweise Elternteil Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung ist und monatlich ein höheres Bruttoeinkommen als der gesetzlich versicherte Partner in der Familie bezieht. In diesem Fall ist eine Versicherung des Kindes durch die Familie bei einer privaten Krankenversicherung sinnvoll, da das Kind den Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung verliert. Man sollte sich dann ausreichend über PKV - Familienversicherung informieren. Ein Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung besteht für Kinder und Jugendliche darüber hinaus auch nicht, wenn beide Elternteile privat versichert sind. Eine Mitversicherung von Kindern und Jugendlichen in der privaten Krankenversicherung ist für Familien bereits ab einem Betrag von 60 € monatlich möglich. Das Kind oder der Jugendliche muss sich keiner Gesundheitsprüfung unterziehen, sofern zum Zeitpunkt der Geburt ein privater Krankenversicherungsschutz eines Familienmitglieds beziehungsweise Elternteils mindestens drei Monate lang bestanden hat. Kinder können somit die Vorteile einer PKV Familienversicherung nutzen. Für die familienversicherten Kinder oder Jugendlichen werden keine Altersrückstellungen gebildet, wenn sie eine private Krankenversicherung Familienversicherung in Anspruch nehmen.

Jugendliche können bis Beginn einer Berufsausbildung bei einer privaten Krankenversicherung über die Eltern familienversichert werden. Ab Beginn der Ausbildung unterliegen sie jedoch der Versicherungspflicht, weshalb sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen. Eine Absicherung durch eine PKV Krankenversicherung besteht dann nicht mehr. Sollte der Jugendliche ein Studium beginnen, bietet die private Krankenversicherung eine eigene Studentenversicherung an. Die Studentenversicherung unterscheidet sich in einigen Punkten von der private Krankenversicherung Familienversicherung.

Auch ein nichtberufstätiger Partner kann bei dem Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung familienversichert werden, muss aber einen eigenen Beitrag zahlen. Berufstätige Partner können nur in die private Krankenversicherung wechseln beziehungsweise bei einem privaten Krankenversicherer familienversichert werden, wenn sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Für einen Wechsel muss sich der Partner einer Gesundheitsprüfung zur Einschätzung des Versicherungsrisikos unterziehen. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen häufig den höchsten Versicherungsbeitrag verlangen, wenn der privat versicherte Ehepartner ein sehr hohes Bruttoeinkommen bezieht, sollten freiwillig gesetzlich Versicherte über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken.

Zu bemerken ist, dass sowohl für die Versicherungsbeiträge für familienversicherte Kinder als auch für den mitversicherten Partner ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss besteht.

Eine Sonderregelung gilt für die Mitversicherung von Familienangehörige von Beamten, die Versicherungsnehmer in einer privaten Krankenversicherung sind. Beamte erhalten statt des Arbeitgeberzuschusses Beihilfe vom Dienstherren (Land oder Bund). Da die Beihilfe nur einen prozentualen Anteil der Gesundheitskosten übernimmt, schließen Beamte für sich und ihre Familien eine private Krankenversicherung ab, damit durch diese Beihilfetarife der privaten Krankenversicherung die durch die Beihilfe nicht erstatteten Restkosten der Familie übernommen werden. Da die private Krankenversicherung nur einen Teil der Gesundheitskosten der Familie trägt, sind die Versicherungsbeiträge für Beamte und ihre Familienangehörigen niedriger als für Versicherungsnehmer eines anderen Berufstandes. Beamte nutzen für ihre Familie andere Tarife als beispielsweise Selbständige, die ihre Kinder wie üblich in einer private Krankenversicherung - Familienversicherung beziehungsweise in dem üblichen Tarif versichern können. Familienangehörige von Beamten haben einen Beihilfeanspruch von maximal 80 %, sofern sie nicht berufstätig sind. Die restlichen 20 % können durch einen günstigen Tarif bei der privaten Krankenversicherung abgesichert werden.

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