PKV für Ehepartner & eingetragene Lebenspartnerschaften
Private Krankenversicherungen bieten unter bestimmten Umständen eine beitragspflichtige Mitversicherung von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften an. Lebenspartnerschaften sind gleichgeschlechtliche Beziehungen, die amtlich eingetragen werden und somit dem Stand der Ehe gleichgestellt sind.
Bei einer privaten Krankenversicherung lassen sich die Beiträge individuell auf die persönliche Situation abstimmen, was hingegen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung kaum möglich ist.
Um den Ehe- beziehungsweise Lebenspartner mitversichern zu lassen, müssen sich beide Partner einer Gesundheitsprüfung unterziehen und die Aufnahmevoraussetzungen zur Festlegung der Beitragshöhe bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung erfüllen. So darf der Ehepartner zum Beispiel nicht der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse unterliegen. Dies gilt für Ehe- und Lebenspartner, die berufstätig sind. Ist einer der Partner arbeitslos oder nur geringfügig beschäftigt, kann er sich bei seinem Ehe-oder Lebenspartner privat mitversichern lassen, ohne weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen.
Mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner haben einen direkten Anspruch auf die Erstattung ihrer Gesundheitskosten durch den privaten Krankenversicherer. Dennoch sollte vorher vertraglich genau geregelt werden, in welchem Fall die private Krankenversicherung greift, denn bestimmte Klauseln im Vertrag können den Versicherungsumfang für mitversicherte Lebens- oder Ehepartner mindern. Auch für getrennt lebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften bleibt der Versicherungsumfang erhalten.
Der Beitrag für mitversicherte Personen wie den Ehe- oder Lebenspartner wird basierend auf dem entstehenden Versicherungsrisiko für die private Krankenversicherung berechnet. So müssen auch arbeitslose Ehe- oder Lebenspartner einen zusätzlichen Beitrag für die private Krankenversicherung zahlen. Um den Beitrag für Ehe- oder Lebenspartner zu berechnen, werden verschiedene Faktoren betrachtet.
Faktoren, die für die Berechnung des Beitrages für Ehe- und Lebenspartner wichtig sind:
- Berufstatus
- Dauer der Berufstätigkeit
- Leistungsumfang
- Alter der Ehe- und Lebenspartner bei Eintritt in die private Krankenversicherung
- Gesundheitsstatus der Ehe- und Lebenspartner
Der Beitrag fällt zum Beispiel dann gering aus, wenn beide Ehe- oder Lebenspartner berufstätig sind oder Beamtenstatus bei einem der Partner vorliegt. Auch bei Selbstständigkeit des Ehe- oder Lebenspartners und bei höherem Einkommen eines Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung sind günstigere Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu erwarten.
Im Standarttarif der privaten Krankenversicherung zahlen Ehe- oder Lebenspartner zusammen maximal 150 % des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ihr Gesamteinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
