Beitragsanpassung PKV
In der PKV werden in bestimmten Abständen Beitragsanpassungen vorgenommen. Versicherungsnehmer werden über die Beitragsanpassung PKV von ihrem Versicherer in Kenntnis gesetzt, indem die Änderung des Beitrags meistens per Post mitgeteilt wird. In dem Fall liegt die Genehmigung für die Beitragsänderung von einem unabhängigen Treuhänder vor. Erst dann müssen die Versicherten der PKV die geänderten Beiträge zahlen.
Bevor sich die Höhe eines Beitrags durch eine Beitragsanpassung ändert, wird der Tarif dahingehend geprüft, welche Kosten für die private Krankenversicherung durch die Versicherung in diesem Tarif entstanden sind. Waren die Kosten sehr hoch, die durch die Inanspruchnahme dieses Tarifs verursacht worden sind, kann der Beitrag für diesen Tarif erhöht werden. Diese Möglichkeit besteht nur, sollten die Kosten stärker als eigentlich erwartet ausgefallen sein. Die Ausgaben für die ärztlichen Leistungen erhöhen sich für private Krankenversicherer, wenn häufig teure Behandlungen von den Versicherten eines Tarifs in Anspruch genommen werden.
Die Beiträge für eine private Krankenversicherung werden von jedem Versicherer in der PKV für die zu versichernde Person mit Hinsicht auf den Gesundheitszustand und dem Gesundheitsrisiko festgelegt. In der privaten Krankenversicherung gilt das Individualversicherungsprinzip, in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt dagegen das Solidaritätsprinzip. Werden höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben, dann weil sich der Beitragssatz erhöht oder das Einkommen geändert hat. Eine Beitragsanpassung PKV wird nicht vorgenommen, wenn sich das Einkommen der versicherten Person ändert. Hohe Kosten lassen sich durch die private Krankenversicherung jedoch vermeiden, wenn sie weniger Personen mit hohem Gesundheitsrisiko in einem Tarif versichert.
