PKV Baby
Wer ein Baby in der privaten Krankenversicherung versichern lassen möchte, muss einen Versicherungsbeitrag für das Kind beziehungsweise Baby zahlen. Die Höhe des Versicherungsbeitrages liegt im zweistelligen Eurobereich. Es sind maximal etwa 100 Euro für eine PKV Baby beziehungsweise Kind zu zahlen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Babys, Kleinkinder und Kinder bis zu einem bestimmten Lebensjahr kostenlos mitversichert werden. Es gibt aber den Fall, dass für Babys und Kinder auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Beitrag gezahlt werden muss. Dann sollte entschieden werden, ob eine private Krankenversicherung für das Baby bei Leistungen und Höhe des Beitrags vorteilhafter ist.
Für Kinder muss in der GKV dann ein Beitrag gezahlt werden, wenn Mutter oder Vater zwar in der privaten Krankenversicherung versichert ist, allerdings das Einkommen der privatversicherten Mutter oder des Vaters über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und wenn der jeweils andere Elternteil in der GKV das geringere Einkommen von beiden erzielt. In diesem Fall erlaubt die gesetzliche Krankenversicherung keine kostenfreie Mitversicherung für das Kind. Das Kind muss bei der privatversicherten Mutter oder dem Vater gegen einen Beitrag in der PKV versichert werden oder es erfolgt eine kostenpflichtige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Eltern haben in dieser Situation die freie Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer PKV Baby beziehungsweise Kind.
Erzielt die privatversicherte Mutter oder der Vater ein Einkommen, das unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 49.950 Euro brutto jährlich liegt, kann das Kind oder Baby in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos beim anderen Elternteil mit geringerem Einkommen mitversichert werden. Das Kind kann aber auch in der privaten Krankenversicherung gegen einen Beitrag versichert werden.
