Beispiele der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer
Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten einen Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber zu ihrem Beitrag für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV). Um den Beitragszuschuss zu erhalten, hat der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung seiner PKV einzureichen.
Der Arbeitgeber entrichtet dann wiederum den Zuschuss zusammen mit dem Gehalt des Arbeitnehmers. Dieser zahlt somit immer die volle Höhe seiner Prämien direkt an das Versicherungsunternehmen.
Die Höhe des Beitragszuschusses beträgt 50 % der Prämie; dies gilt allerdings nur, wenn diese den allgemeinen durchschnittlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht überschreitet. Liegt die Prämie über dem gesetzlichen Durchschnittsbeitrag, fällt der Zuschuss geringer aus als 50 %. Zur Berechnung wird der allgemeine Durchschnittssatz vom vorhergehenden Kalenderjahr auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze angewendet.
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses
Ein Arbeitnehmer ist privat versichert und zahlt im Jahr 2009 eine monatliche Prämie von 320 € in seine Kranken- und Pflegeversicherung ein. Er erhält von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss, dessen Grundlage der allgemeine durchschnittliche Beitragssatz zur GKV vom 1. Januar des Vorjahrs ist; für 2008 lag dieser bei 13,96 %, zuzüglich 1,7 % für die Pflegeversicherung. 0,9 % müssen davon als Eigenanteil des gesetzlichen Versicherungsnehmers abgezogen werden, da der Eigenanteil lediglich für die Berechnung des Arbeitnehmeranteils verwendet wird und somit hier nicht von Belang ist.
Um den maximalen Beitrag zur GKV zu erhalten, wird der so errechnete Durchschnittssatz von 14,76 % auf die Beitragsbemessungsgrenze von 3.562,50 € angewendet. So ergibt sich ein maximaler Beitrag von 525,83 €.
Der Arbeitgeberzuschuss liegt bei höchstens 50 % des maximalen GKV-Beitrags:
525,83 € : 2 = 262,92 €
Da der privat Versicherte allerdings insgesamt lediglich 320 € abführen muss und somit unter dem maximalen gesetzlichen Beitrag liegt, hat er Anspruch auf volle 50 % Arbeitgeberzuschuss:
320 € : 2 = 160 €
Vergleich der Gesundheitskosten nach verschiedenen Selbstbehalten
Der Arbeitnehmer kann unterschiedlich hohe Selbstbehalte wählen.
Entscheidet er sich für die Variante mit einem relativ hohen Selbstbehalt, ist sein monatlicher Beitrag relativ gering. Wählt er dagegen einen geringen Selbstbehalt, steigt die Höhe des Versicherungsbeitrags dementsprechend.
Beispiel für hohen Selbstbehalt
Der Beitrag von 350 € pro Monat liegt weiterhin unter dem vergleichbaren Höchstsatz zur GKV von 534,38 €. Somit entspricht der Arbeitgeberzuschuss 50 % seines Krankenversicherungsbeitrags. Die Selbstbeteiligung liegt bei 850 €. Die finanzielle Belastung pro Jahr, die bei vollem Ausschöpfen der Selbstbeteiligung auf ihn zukäme, sieht folgendermaßen aus:
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Monatsbeiträge für ein Jahr |
12 x 350 € |
= |
4.200 € |
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Minus Arbeitgeberzuschuss |
- 4.200 € : 2 |
= |
- 2.100 € |
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Plus jährliche Selbstbeteiligung |
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+ 850 € |
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Maximale jährliche Gesamtbelastung |
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2.950 € |
Beispiel für geringen Selbstbehalt
Eine andere Möglichkeit ist, sich für einen geringeren Selbstbehalt von lediglich 400 € zu entscheiden. Aufgrund der geringeren Selbstbeteiligung beläuft sich der Monatsbeitrag auf 400 €. Wie im vorherigen Fall liegt der Beitrag weiterhin unter dem vergleichbaren Höchstsatz zur GKV. Die maximale finanzielle Belastung sieht im Jahr folgendermaßen aus:
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Monatsbeiträge für ein Jahr |
12 x 400 € |
= |
4.800 € |
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Minus Arbeitgeberzuschuss |
- 4.800 € : 2 |
= |
- 2.400 € |
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Plus jährliche Selbstbeteiligung |
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+ 400 € |
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Maximale jährliche Gesamtbelastung |
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2.800 € |
Sofern für den privat versicherten Arbeitnehmer der Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden kann, ist eine geringe Selbstbeteiligung die günstigere Variante, selbst wenn die monatlichen Beiträge dann höher ausfallen. Selbstverständlich hängt die finanzielle Belastung auch davon ab, in welcher Höhe die Selbstbeteiligung im Einzelfall ausgeschöpft wird.
