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Private Krankenversicherung - Angestellte können jetzt schneller wechseln!

Angestellte können sich in einer privaten Krankenversicherung - Angestellter versichern, sobald keine Versicherungspflicht für eine gesetzliche Krankenversicherung besteht. Die Versicherungspflicht erlischt, sobald ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erzielt wird, welche im Jahr 2010 bei 49.950 € brutto lag. Die bisher geltende Wartefrist von drei Jahren wird durch das neue GKV Finanzierungsgesetz aufgehoben.

Ab dem 01.01.2011 können Angestellte bereits mit Ablauf des Jahres in eine Private Krankenversicherung wechseln, in welchem Sie durch eine Gehaltserhöhung die JAEG überschritten haben, sofern auch im Folgejahr ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt wird. Berufseinsteiger und Arbeitnehmer, die nach einem Wechsel des Arbeitgebers mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses einen Verdienst jenseits der JAEG erwirtschaften, können sich weiterhin sofort privat versichern.

Besteht also die Möglichkeit eine „Private Krankenversicherung Angestellte“ abzuschließen,  richtet sich die Höhe des Beitrags danach, welche Leistungen im Tarif enthalten sind beziehungsweise welche Leistungen der Versicherungsanwärter gewählt hat. Niedrige Beiträge müssen Angestellte zahlen, wenn sie wenige Leistungen in Anspruch nehmen, bei gutem Gesundheitszustand und wenn keine Vorerkrankungen vorhanden sind. Private Versicherer verlangen von potentiellen Versicherungsnehmern, dass diese Gesundheitsfragen beantworten oder sich einem Gesundheitscheck unterziehen. Stellt sich heraus, dass die Person häufig krank gewesen und medizinische Behandlungen in Anspruch genommen hat, steigt der Beitrag für die private Krankenversicherung Angestellte. In diesen Fällen entsteht durch eine private Krankenversicherung Angestellter für den Versicherer ein größeres Risiko. Um den Beitrag für eine private Krankenversicherung Angestellter gering zu halten, gibt es die Möglichkeit des Ausschlusses bestimmter Leistungen. Es kann bei schlechter Zahngesundheit beispielsweise der Leistungsumfang für den zahnärztlichen Bereich eingeschränkt werden, damit sich ein geringerer Versicherungsumfang ergibt.

Alle Angestellten, für welche die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse besteht, können die Vorteile von privaten Zusatzversicherungen nutzen, zum Beispiel die einer Zahnzusatzversicherung oder einer Pflegeversicherung. Die Beiträge für diese Zusatzversicherung sind gering und es wird ein vollständiger Versicherungsschutz bei Pflegefall und bei einer zahnärztlichen Behandlung möglich, da die Leistungen des privaten Versicherers zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung hinzukommen.

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