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Beitragskalkulation

Eine private Krankenversicherung setzt die Versicherungsprämien für die Versicherungsnehmer fest und gewährt den Kunden für den Beitrag einen bestimmten Umfang an Gesundheitsleistungen. Mit der Versicherung kann der Kunde vereinbaren auf welche Leistungen er im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich Wert legt. Die Beiträge kalkuliert der Versicherer nach der sogenannten Barwert-Methode. In der PKV bezahlt ein Versicherter außerdem jeden Monat die Leistungen, die er in Anspruch genommen hat. Vom Versicherer werden ihm die vom Arzt in Rechnung gestellten Kosten danach erstattet. Der Versicherte berechnet den Beitrag nicht nur aufgrund des Leistungsumfangs und mithilfe statistischer Werte, sondern auch nach dem Eintrittsalter des Versicherten. Ist die Anzahl von Versicherungsleistungen hoch oder sind diese aufwändig, hat dies Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.

Anwartschaftsdeckungsverfahren

Die Prämien sind in der privaten Krankenversicherung für den Versicherungsnehmer in jüngeren Jahren so kalkuliert, dass die Beiträge höher sind als die finanziellen Mittel, die für die Deckung der Kosten  eigentlich benötigt werden. Der Versicherte zahlt einen höheren Beitrag während dieser Zeit, damit sein privater Versicherer sogenannte Altersrückstellungen bilden kann. Bei jedem privaten Krankenversicherungstarif hat eine private Krankenversicherung die Pflicht das dafür vorgesehene Anwartschaftsdeckungsverfahren einzuhalten. Durch dieses Verfahren hat er die Möglichkeit für die Versicherten Kapital anzusparen und geeignet zu verzinsen, um die Kosten decken zu können, welche durch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen der Versicherten im Alter anfallen. Würde der Versicherer keine Altersrückstellungen bilden, wären die finanziellen Mittel für die Kostendeckung unzureichend, wenn die Versicherten im Alter häufiger und umfangreichere ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen müssen.

Anpassung von Beiträgen und Rückerstattung

Gelingt es dem Versicherer den dafür vorgesehenen Anteil der Beiträge gut verzinslich anzulegen, kann durch die Zinserträge ein größerer Teil der Ausgaben für Gesundheitsleistungen im Alter getilgt werden. Wenn Überzinsen erwirtschaftet werden können, kommen Versicherte unter anderem auch in den Genuss von Rückerstattungen von Beiträgen. Schließt eine Person frühzeitig beziehungsweise in jungen Jahren einen Vertrag über eine private Krankenversicherung ab, bleibt mehr Zeit um Kapital der Versicherungsprämien verzinslich anzulegen und für die Bildung von Altersrückstellungen. Somit kann den steigenden Kosten entgegengewirkt werden, die die erhöhte Anzahl an Gesundheitsleistungen im Alter mit sich bringt. Möglich ist neben Beitragsrückerstattungen aber auch, dass die Höhe des Beitrags sinkt, wenn der Versicherte ein hohes Alter erreicht. Der Grund hierfür ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen worden und Aufwendungen entstanden sind, als der Anbieter versicherungsmathematisch kalkuliert hat. Der Beitrag wird dann vom Versicherer dementsprechend angepasst.

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