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Basistarif

Versicherte können in den Basistarif wechseln, wenn sie in den letzten drei Kalenderjahren ein jährliches Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gehabt haben. Diese Grenze liegt 2010 bei 49.950 Euro. Personen, die für drei Jahre ein Jahreseinkommen in dieser Höhe nicht vorweisen können, sind weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die an das Einkommen gebundene Regelung des Wechsels in die private Krankenversicherung gilt für alle Arbeitnehmer. Für den Basistarif in den privaten Krankenversicherungen dürfen Anbieter keine Gesundheitsprüfung verlangen, sondern müssen jede Person, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und die in diesen Tarif wechseln möchte, aufnehmen. Dabei können sich Personen für 1,5 Jahre in keinem anderen Tarif als dem Basistarif krankenversichern, wenn sie vor 2009 bei einem anderen privaten Krankenversicherer versichert waren. Wenn der erste Vertrag über eine private Krankenversicherung im Jahr 2009 oder danach bestanden hat, muss beim Wechsel zu einem neuen Anbieter nicht vorerst in den Basistarif gewechselt werden. Jeder privater Anbieter hat die Pflicht, einen Basistarif anzubieten. Es müssen Personen, die die Aufnahme in den Basistarif wünschen, aufgenommen werden (Kontrahierungszwang). Es kann kein Versicherungsanwärter aufgrund von bestehenden Erkrankungen oder Ähnlichem ablehnt werden.

Leistungen

Die Leistungen des Basistarifs sind bei allen Versicherern ähnlich und ähneln auch den Leistungen eines gesetzlichen Krankenversicherers. Ändern sich die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ändern sich die Leistungen auch in den Basistarifen der privaten Anbieter. Im Basistarif werden im Krankheitsfall Leistungen erbracht, die medizinisch betrachtet notwendig sind. Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen werden im Basistarif nicht vom Versicherer übernommen und im Gegensatz zu anderen privaten Krankenversicherungstarifen. Auch für einen Aufenthalt im Ausland ist der Versicherte im Basistarif in dem Umfang versichert wie Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den Regelungen des Basistarifs gehört auch, dass der private Krankenversicherer den Tarif in einen Basistarif geändert wird, wenn der bisherige Tarif wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien als Ruhensversicherung gilt und diese Prämien 12 Monate lang nicht an den Versicherer gezahlt worden sind. Wer in einem Basistarif krankenversichert ist, muss wie gesetzlich Versicherte Praxisgebühr zahlen.

Versicherungsprämie

Die maximale Höhe des Beitrages für den Basistarif kann maximal dem höchsten Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Weil der Basistarif von allen Personen ohne Gesundheitsprüfung in Anspruch genommen werden kann, ist der Beitrag für diesen Tarif nicht preisgünstig. Es ist nicht möglich, im Basistarif Ehepartner oder Kinder kostenlos mitzuversichern wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Basistarif muss wie bei jedem Tarif einer privaten Krankenversicherung für jede Person ein eigener Beitrag gezahlt werden.

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