Zurück zum Rechner

Barmenia Spezialtarif für Ärzte (Tarif VHV) – der PKV-Tarif für Ärzte

Gerade für Mediziner ist ein umfangreicher Gesundheitsschutz unerlässlich. Der Tarif VHV bietet genau diesen mit besonders günstigen Beiträgen. Medizinstudenten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben oder sich im praktischen Jahr befinden, profitieren von noch günstigeren Beiträgen. Möglich ist dies durch einen selbstgewählten Selbstbehalt. Des Weiteren überzeugen Beitragsrückzahlungen nach leistungsfreien Jahren. Zudem erhält der Versicherte bei Verzicht auf Wahlleistungen im stationären Bereich einen finanziellen Ausgleich. Dass neben den finanziellen Vorteilen auch die Leistung stimmt, zeigt unter anderem, dass die Erstattungen der Honorare nicht auf Gebührenordnungen beschränkt ist.

Für ambulante Heilbehandlungen gelten in allen relevanten Bereichen, dass die Kosten vollständig übernommen werden. Dies schließt auch die Medikamente, Heil- und Hilfsmittel mit ein. Für Sehhilfen werden bis zu 312 Euro innerhalb von zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Sollte eine Sehschwäche von über acht Dioptrien vorliegen, erhöht sich diese Summe auf 468 Euro. Einzig ambulante psychotherapeutische Sitzungen werden nur zu 80 Prozent erstattet. Allerdings gibt es weder eine tarifliche Begrenzung der Sitzungsanzahl, noch muss eine Genehmigung beim Versicherer eingeholt werden.

Bei stationären Behandlungen sind sowohl die Standardleistungen wie Mehrbettzimmer und Belegarztbehandlung, als auch die Wahlleistungen Einbettzimmer und Chefarztbehandlung  inklusive. Beim Verzicht auf diese Wahlleistungen erhält der Versicherte einen finanziellen Ausgleich. Weiterhin sind alle notwendigen Transporte durch die Versicherung abgedeckt.

Die Erstattungssätze bei zahnmedizinischen Eingriffen sind von der Art der Behandlung abhängig. Während etwa Routineuntersuchungen und allgemeine Behandlungen, wie Füllungen zu 100 Prozent erstattet werden, betragen die Erstattungssätze bei Zahnersatz und Kieferorthopädie 75 Prozent. Für die letztgenannte Behandlungsart muss bei Kosten, die voraussichtlich über 1.560 Euro liegen, der Versicherungsgesellschaft ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Diese muss vor dem Beginn der Behandlung eingereicht worden sein.

Für Auslandsaufenthalte außerhalb Europas gilt für bis zu drei Monate der Versicherungsschutz entsprechend der obengenannten Leistungen. Innerhalb Europas ist der Auslandskrankenschutz unbegrenzt gültig.


Die Leistungen des Tarifs VHV im Detail (soweit nicht anders angegeben, gilt ein Erstattungssatz von 100 Prozent):

Ambulante Behandlungen :

  • Ambulante Behandlungen
  • Heilpraktiker
  • Medikamente
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Sehhilfen bis zu 312 Euro innerhalb von zwei Jahren; 468 Euro bei über acht Dioptrien
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Psychotherapie (Erstattungssatz von 80 Prozent)


Stationäre Behandlungen:

  • Chefarztbehandlung
  • Ein- bzw. Zweibettzimmer
  • Transportkosten


Zahnärztliche Behandlungen:

  • Allgemeine Zahnbehandlungen und -prophylaxe
  • Zahnersatz (Erstattungssatz von 75 Prozent)
  • Kieferorthopädie (Erstattungssatz von 75 Prozent)
  • Sollten die Behandlungskosten voraussichtlich mehr als 1.560 Euro betragen, ist ein Heil- und Kostenplan einzureichen.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern

Geschlecht*
. .
Beratung anfordern
* Pflichtangaben, die wir zur Bearbeitung benötigen!
Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay