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Barmenia easyflex start+

Der Tarif easyflex comfort+ umfasst nicht nur alle Leistungen aus den Tarifen easyflex start+, easyflex dent+, easyflex clinic+, welche die umfassenden Leistungen in den stationären und zahnmedizinischen Bereichen bieten. Vielmehr wird der Tarif durch naturheilkundliche Behandlungen und höhere Erstattungssätze für Heil- und Hilfsmittel auch im ambulanten Bereich ergänzt.

Im ambulanten Bereich muss das im easyflex start+ zur Anwendung kommende Hausarzt-Prinzip nicht berücksichtigt werden. Somit kann der Versicherte sofort und ohne Überweisung den Mediziner seiner Wahl aufsuchen. Dies schließt auch einen Heilpraktiker mit ein. Allerdings sind die Kosten für diesen nur zu 90 Prozent erstattungsfähig. Diese Erstattungssätze gelten auch für die Heil- und Hilfsmittel. Vorsorgeuntersuchungen sind nicht allein auf die gesetzlichen Programme beschränkt. Sollten Untersuchungen durchgeführt werden, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, werden diese bis zu einer Summe von 1.500 Euro pro Jahr ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt. Bei psychotherapeutischen Sitzungen werden die Kosten zu 90 Prozent erstattet; sofern die Zahl der Sitzungen im Jahr über 30 liegt, werden diese zu 70 Prozent erstattet.

Bei stationären Aufenthalte hat der Versicherte einen Anspruch auf die Behandlung durch einen Arzt seiner Wahl, was auch der Chefarzt sein kann, und die Unterbringung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer.

Bei Behandlungen beim Zahnarzt sind nicht nur die allgemeinen Kosten für Routineuntersuchungen und Zahnprophylaxe vollständig abgedeckt, sondern auch Inlays. Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie überzeugen die Erstattungssätze von 85 Prozent. Für diese Eingriffe gelten ab dem sechsten Versicherungsjahr auch keine Höchstbeträge. Bis zum einschließlich fünften Jahr darf die Gesamtsumme alle Zahnrechnungen nicht höher als 5.000 Euro sein.

Für alle Bereiche gilt, dass die Honorare der Ärzte bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattet werden. Im stationären Bereich werden auch Honorare erstattet, die über den Höchstsätzen der GOÄ liegen.

Die Leistungen der Barmenia easyflex start+ im Überblick:

Ambulante Heilbehandlungen (die angegebenen Erstattungssätze gelten unter Beachtung des Hausarzt-Prinzips):

  • Kosten für ambulante Behandlungen und Arzthonorare (Erstattung zu 100 Prozent)
  • Medikamente als Generika (Erstattung zu 100 Prozent)
  • Originalpräparate; Medikamente, die durch einen Primärarzt oder auch Spezialisten verschrieben werden (Erstattung zu 75 Prozent).
  • Heilmittel (Erstattung zu 75 Prozent)
  • Hilfsmittel (Erstattung zu 75 Prozent)
  • Sehhilfen bis zu einer Summe von 125 Euro alle zwei Jahre (Erstattung zu 75 Prozent)
  • Vorsorgeuntersuchungen (Erstattung zu 100 Prozent)
  • 20 Sitzungen ambulante Psychotherapie (Erstattung zu 75 Prozent)

Stationäre Heilbehandlungen:

  • Mehrbettzimmer (Erstattung zu 100 Prozent)
  • Belegärztliche Behandlungen (Erstattung zu 100 Prozent)
  • Transportkosten (Erstattung zu 100 Prozent)
  • Durch die PlusLeistungen easyflex clinic+ sind auch Ein- bzw. Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung voll erstattungsfähig.

Zahnmedizinische Heilbehandlungen:

  • Zahnbehandlungen (Erstattung zu 100 Prozent)
  • Zahnprophylaxe inklusive professioneller Zahnreinigung (Erstattung zu 100 Prozent)
  • Zahnersatz (Erstattung zu 60 Prozent)
  • Kieferorthopädie (Erstattung zu 60 Prozent)
  • In den ersten fünf Versicherungsjahren darf die Summe aller eingereichten Rechnungen nicht größer als 5.000 Euro sein. Ab dem sechsten Versicherungsjahr gilt diese Summe pro Jahr.

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