Barmenia Krankenvollversicherung für Beihilfeberechtigte (Tarif VB) - der PKV-Tarif für Beamte und Beamtenanwärter
Da Beihilfeberechtigte durch ihren Dienstherren in Form der Beihilfe eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall erhalten, sind die Erstattungssätze unmittelbar vom Beihilfesatz abhängig. So wird sichergestellt, dass im Zusammenspiel von Beihilfe und privater Krankenversicherung die Behandlungskosten zu 100 Prozent abgedeckt werden.
Darüber hinaus können die Beamten und Beamtenanwärter ihren Arzt frei wählen. Bei der Wahl muss auch nicht auf etwaige Begrenzungen durch Gebührenordnungen oder -verzeichnisse geachtet werden. Der Tarif VB begleicht auch Honorare die oberhalb der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ oder dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker liegt. Weiterhin sind sämtliche Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel vollständig erstattungsfähig. Bei Brillen und Kontaktlinsen gilt, dass diese bis zu einem Rechnungsbetrag von 416 Euro innerhalb von zwei Jahren erstattet werden. Sollte der Versicherte eine Sehschwäche haben, die mehr als acht Dioptrien beträgt, steht sogar eine Summe von 624 Euro zur Verfügung. Der Erstattungssatz für psychotherapeutische Sitzungen liegt bei 80 Prozent der vereinbarten Prozentstufe, welche wiederum vom Beihilfesatz abhängig ist.
Sollte eine Behandlung nur in einem Krankenhaus möglich sein, werden nicht nur die allgemeinen Krankenhauskosten wie Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den Belegarzt abgedeckt sondern auch Wahlleistungen wie die Behandlung durch einen Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einbettzimmer vollständig erstattet. Wenn auf die genannten Wahlleistungen verzichtet wird, erhält der Versicherte einen finanziellen Ausgleich.
Die Erstattungssätze von Zahnarztbehandlungen hängen unmittelbar von der Höhe der Beihilfe ab und können somit bis zu einer vollständigen Kostenerstattung durch die Beihilfe und private Krankenversicherung reichen. Sollten die Behandlungskosten in diesem Bereich mit mehr als 1.560 Euro veranschlagt werden, sollte man der Versicherung einen Heil- und Kostenplan vorlegen.
Die Leistungen des Tarifs VB im Überblick:
Absicherung im ambulanten Bereich:
- Erstattung von Behandlungskosten durch Ärzte und Heilpraktiker
- Arznei-, Hilfs- und Heilmittel
- Sehhilfen bis zu einer Summe von 416 Euro innerhalb von zwei Jahren; 624 Euro wenn die Sehschwäche stärker als acht Dioptrien ist.
- Vorsorgeuntersuchungen
- Die Erstattung von Psychotherapie beträgt 80 Prozent des vereinbarten Erstattungssatzes.
Absicherung im stationären Bereich:
- Wahlärztliche Behandlung
- Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer
- Krankentransporte
Absicherung im zahnmedizinischen Bereich:
- Allgemeine Zahnbehandlungen sowie Zahnprophylaxe
- Zahnersatz
- Kieferorthopädie
- Bei Kosten von mehr als 1.560 Euro muss im Zahnbereich ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden.
