AXA VITAL-N – die private Krankenversicherung für Gesundheitsbewusste
Der private Krankenversicherungstarif der AXA VITAL-N überzeugt vor allem durch seine Leistung. So werden sowohl Behandlungen im ambulanten als auch im stationären Bereich vollständig übernommen. Dies gilt auch für die Kostenerstattung von Sehhilfen. Darüber hinaus profitiert man von Beitragsrückerstattungen, wenn man sich als Versicherter gesundheits- und kostenbewusst verhält. Hinsichtlich des Selbstbehalts hat man die Wahl zwischen drei Modellen: Während die Kostenbeteiligung für die Stufe Vital300-N 300 Euro beträgt, erhöht sich diese Summe bei der Stufe Vital600-N auf 600 Euro bzw. bei der Stufe Vital900-N auf 900 Euro pro Versicherungsjahr. Vom Selbstbehalt ausgenommen sind alle Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen und die Schutzimpfungen. Je höher der gewählte Selbstbehalt ist, desto geringer sind die monatlich zu entrichtenden Beiträge.
Die vollständige Übernahme aller ambulanter Behandlungen schließt neben dem Honorar für die Behandlung durch den Arzt auch Vorsorgeuntersuchungen, Heilbehandlungen durch einen Heilpraktiker, Arznei- und Verbandmittel mit ein. Auch die Kosten für Hilfsmittel werden vollständig erstattet, wenn diese über die AXA Krankenversicherung bezogen werden. Ansonsten werden die Kosten nur zu 75 Prozent zurückgezahlt. Diese Einschränkung gilt nicht für Sehhilfen. Für die Erstattung von Brillen oder Kontaktlinsen existiert eine Höchstsumme von 250 Euro innerhalb von 24 Monaten.
Auch der stationäre Aufenthalt infolge von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Entbindung ist durch den Tarif VITAL-N abgedeckt. Dies umfasst neben den allgemeinen Krankenhauskosten, wie Unterkunft und Verpflegung, auch die privatärztliche Heilbehandlung und die medizinisch notwendige Transporte. Weiterhin besteht ein Anspruch auf ein Zweibettzimmer durch den Versicherten. Ist der stationäre Aufenthalt das Resultat eines Unfalls, besteht auch ein Anspruch auf ein Einzelzimmer. Durch den Verzicht auf Wahlleistungen wie dem Ein- bzw. Zweibettzimmer entsteht ein Anspruch auf Ersatzleistungen. So erhält man bei Verzicht auf die privatärztliche Behandlung ein Ersatz-Krankentagegeld von 40 Euro täglich. Sollte er zudem auch auf die Unterbringung in einem Zweibettzimmer verzichten, erhält der Versicherte eine Zahlung von 30 Euro täglich. Des Weiteren punktet die AXA bei diesen Tarif mit einem umfangreichen Krankenversicherungsschutz für weltweite Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Monaten.
Der Tarif VITAL-N an sich deckt keine Behandlung durch den Zahnarzt oder Kieferorthopäden ab. Daher empfiehlt es sich, das zusätzliche Leistungspaket VITAL-Z-N für eine zahnärztliche Behandlung abzuschließen. Dieses umfasst eine vollständige Kostenerstattung für Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe und kieferorthopädische Behandlungen sowie eine 85-prozentige Kostenerstattung für den Zahnersatz.
Die Leistungen des Tarifs VITAL-N im Überblick:
Alle nachfolgend aufgeführten Leistungen werden vollständig übernommen. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.
Ambulante Behandlungen:
- Ambulante Behandlung durch den Arzt
- Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen von gesetzlichen Programmen
- Heilpraktiker
- Psychotherapeutische Sitzungen (Die ersten 30 Sitzungen werden zu 100 Prozent übernommen; die 31.-60. Sitzung wird jeweils zu 80 Prozent übernommen; ab der 61. Sitzung beträgt die Kostenerstattung 70 Prozent)
- Heil- und Verbandmittel
- Hilfsmittel (werden diese nicht über den Versicherer bezogen, werden die Kosten nur zu 75 Prozent erstattet.)
- Sehhilfen werden bis zu einer Summe von 250 Euro innerhalb von 24 Monaten vollständig übernommen.
- Transportkosten
Stationäre Behandlung:
- Allgemeine Krankenhauskosten, wie Unterbringung und Verpflegung
- Privatärztliche Behandlung
- Zweibettzimmer (bei stationären Aufenthalten infolge eines Unfalls besteht auch ein Anspruch auf ein Einbettzimmer)
- Alle notwendigen Fahrtkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus
Sonstige Leistungen:
- Krankenversicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten. Dieser Schutz gilt weltweit.
