AXA VISION1-N – der PKV-Tarif für alle Bereiche
Flexibel und umfassend – so lässt sich der Tarif VISION1-N der AXA am besten beschreiben. So deckt die Versicherung nicht nur den ambulanten und stationären Bereich ab, sondern überzeugt auch mit umfangreichen Leistungen im zahnmedizinischen Bereich. Als Kunde hat man die Wahl zwischen drei Stufen des Selbstbehalts. So beträgt die Selbstbeteiligung 1.500 Euro im Tarif VISION1-1500, 3.000 Euro im Tarif VISION1-3000 oder 4.500 Euro im Tarif VISION1-4500. Die monatlichen Beiträge sinken bei steigenden Selbstbehalt.
Die Leistungen lassen bei diesem Tarif keine Wünsche offen. So sind bei stationären Aufenthalten nicht nur die Unterbringung und Verpflegung durch die Versicherung abgedeckt, sondern auch Wahlleistungen, wie die Behandlung durch einen Privatarzt oder die Unterkunft in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer inklusive.
Auch im ambulanten Bereich erschöpft sich die Kostenübernahme nicht bei den Standards. Nicht nur schulmedizinische Behandlungen werden vollständig erstattet, sondern auch die Heilbehandlung bei einem Heilpraktiker bis zu einer Summe von 3.000 Euro im Jahr. Psychotherapeutische Sitzungen können ebenfalls vollständig abgerechnet werden, sofern die Zahl der Sitzungen über 30 liegt. Sollte diese Anzahl überschritten werden sinkt die Kostenerstattung auf 80 Prozent bis zur 60. Sitzung bzw. 70 Prozent ab der 61. Sitzung. Hilfsmittel werden ebenfalls durch die Versicherung vollständig erstattet, sofern diese auch über die Versicherung bezogen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden noch 75 Prozent der entstandenen Kosten erstattet. Für Sehhilfen können bis zu 500 Euro alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Bei Behandlungen beim Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden gelten unterschiedliche Erstattungssätze: Während die allgemeine Zahnbehandlung und -prophylaxe vollständig übernommen werden, liegt die Erstattung beim Zahnersatz bei 85 Prozent und bei kieferorthopädischen Maßnahmen bei 90 Prozent. Sollten die veranschlagten Kosten einer Zahnbehandlung voraussichtlich mehr als 1.000 Euro betragen, muss ein Heil- und Kostenplan bei der Versicherung eingereicht werden. Sollte dies nicht geschehen, halbiert sich der Erstattungssatz.
Die Leistungen des Tarifs VISION1-N:
Ambulante Heilbehandlungen:
- Behandlung durch Ärzte (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Medikamente (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Heilmittel (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Hilfsmittel, bei Bezug über Versicherung (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Sehhilfen bis zu einer Summe von 500 Euro innerhalb von zwei Jahren
- Vorsorgeuntersuchungen (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Heilpraktikerbehandlungen bis zu einer Summe von 3.000 Euro im Jahr (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Ambulante Psychotherapie (bis zur 30. Sitzung: Kostenerstattung zu 100 Prozent; 31. bis 60. Sitzung: Kostenerstattung zu 80 Prozent; ab der 61. Sitzung: Kostenerstattung zu 70 Prozent)
- Krankentransportkosten (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
Stationäre Heilbehandlungen:
- Allgemeine Krankenhauskosten (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Behandlungskosten (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Notwendige Transportkosten (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Privatärztliche Behandlung (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
Zahnärztliche Behandlungen:
- Zahnbehandlungen (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Zahnprophylaxe (Kostenerstattung zu 100 Prozent)
- Kieferorthopädische Behandlungen (Kostenerstattung zu 90 Prozent)
- Zahnersatz (Kostenerstattung zu 85 Prozent, wenn eine vorangegangene Prophylaxe nachgewiesen werden kann, sonst Kostenerstattung zu 75 Prozent)
Auslandskrankenschutz:
- Für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von sechs Monaten und zwar weltweit.
