AXA ELEMENTAR-N – die private Krankenversicherung ohne Selbstbehalt
Der Tarif ELEMENTAR-N der AXA zeichnet sich durch den Verzicht auf einen Selbstbehalt aus. Dies geht weder auf Kosten der Leistungen, noch muss der Versicherte auf Annehmlichkeiten verzichten, wie die Beitragsrückzahlungen in Jahren, in denen keine Rechnungen bei der Versicherung eingereicht werden.
Sowohl bei ambulanten, als auch bei stationären Behandlungen gilt in weiten Teilen eine vollständige Übernahme der Kosten. So sind bei medizinisch begründeten stationären Aufenthalten neben der Unterbringung, Verpflegung sowie den Kosten für die eigentliche Behandlung auch notwendige Kranken- und Notfalltransporte vollständig durch die Versicherung abgedeckt.
Unter der Berücksichtigung des Hausarzt-Prinzips werden die Behandlungskosten auch im ambulanten Bereich zu 100 Prozent erstattet. Sollte man sich an einen Spezialisten wenden, ohne zuvor durch seinen Hausarzt an diesen verwiesen worden zu sein, wird die Rechnung nur zu 80 Prozent beglichen. Die Erstbehandlung kann neben dem Hausarzt auch durch den Augen-, Kinderarzt oder Gynäkologen durchgeführt werden, um den Anspruch auf eine vollständige Kostenerstattung zu erhalten. Heilmittel deckt der Tarif ELEMENTAR-N zu 90 Prozent ab. Hilfsmittel werden sogar komplett von der Versicherung getragen, dafür müssen diese aber auch über die AXA bezogen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Rechnungsbetrag nur zu 75 Prozent abgerechnet werden. Des Weiteren hat man einen Anspruch auf 103 Euro für Sehhilfen. Dieser Anspruch besteht nach zwei Jahren erneut.
Der Tarif ELEMENTAR-N umfasst auch umfangreiche Leistungen im zahnärztlichen Bereich. So werden allgemeine Zahnbehandlungen vollständig übernommen. Dies gilt auch für Behandlungen bei einem Kieferorthopäden für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei kieferorthopädischen Eingriffen bei Erwachsen und Zahnersatzmaßnahmen werden die entstanden Kosten zu 60 Prozent durch die Versicherung abgedeckt. Dabei sind die Summen, die zur Abrechnung eingereicht werden können, in den ersten Jahren auf bestimmte Höchstwerte begrenzt. Diese Einschränkung entfällt ab dem fünften Versicherungsjahr sowie im Falle eines Unfalls.
Vervollständigt wird der Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung, die im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland für die notwendigen Behandlungen aufkommt. Dieser Schutz gilt weltweit, sofern der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigt.
Der Tarif ELEMENTAR-N im Überblick (Leistungen werden vollständig erstattet; Ausnahmen werden kenntlich gemacht):
Ambulante Behandlungen:
- Das Honorar das Arztes sowie die notwendigen verordneten Medikamente, sofern das Hausarzt-Prinzip berücksichtigt wird.
- Hilfsmittel, wenn diese vom Versicherer erhalten werden.
- Sehhilfen bis zu einer Summe von 103 Euro alle 24 Monate
- Alle Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen
- Heilmittel (90-prozentige Erstattung)
- Ärztliche Behandlung inklusive der verschriebenen Medikamente, bei Nicht-Einhaltung des Hausarzt-Prinzips (80-prozentige Erstattung)
- Hilfsmittel, wenn diese nicht über den Versicherer bezogen werden (75-prozentige Erstattung).
Stationäre Behandlungen:
- Allgemeine Krankenhauskosten
- Behandlungskosten
- Notwendigen Transportkosten
Zahnärztliche Behandlungen:
- Allgemeine Zahnbehandlungen
- Kieferorthopädische Behandlungen werden für unter 18-Jährige zu 100 Prozent erstattet
- Kieferorthopädische Behandlungen werden für über 18-Jährige zu 60 Prozent erstattet
- Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet
- In den ersten vier Versicherungsjahren sind die zahnmedizinischen Leistungen begrenzt. So werden bspw. im vierten Jahr maximal 1.533,88 Euro erstattet. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Eingriff infolge eines Unfalls medizinisch notwendig ist.
Auslandskrankenschutz:
- Für weltweite Auslandsaufenthalte gilt ein sechsmonatiger Auslandskrankenschutz.
