AXA EL Bonus-N – die private Krankenversicherung für Kostenbewusste
Im Mittelpunkt des Tarifs EL Bonus-N steht vor allem der Anspruch, eine private Krankenvollversicherung anzubieten, die sich durch ihr Preis-Leistungs-Verhältnis für kostenbewusste Personen empfiehlt. So wird Sensibilität gegenüber der eigenen Gesundheit ebenso belohnt, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit den Behandlungskosten. So erhält man als Versicherter alle zwei Jahre einen Bonus über 50 Euro, wenn der eigene Body-Mass-Index im Normalbereich liegt. Sollte man darüber hinaus auch noch Nichtraucher sein, erhält man noch einmal eine Bonuszahlung von 50 Euro. Dieser Bonus wird im Übrigen ausgezahlt und nicht verrechnet. Des Weiteren erhält jeder Versicherte in leistungsfreien Jahren eine Beitragsrückerstattung. Der Selbstbehalt beträgt pro Versicherungsjahr 360 Euro.
Aber auch die Leistungen des Tarifs EL Bonus-N wissen zu überzeugen. So werden die Kosten für stationäre Behandlungen vollständig durch die Versicherungsgesellschaft zurückerstattet. Auch im ambulanten Bereich deckt die private Krankenversicherung viele Leistungen komplett ab. So werden nicht nur die Behandlungen durch den Arzt, sondern auch Vorsorgeuntersuchungen und Hilfsmittel vollständig übernommen. Auch Brillengläser, -gestelle und Kontaktlinsen werden mit bis zu 100 Euro in zwei Jahren gezahlt. Weiterhin werden die Behandlungen durch Heilpraktiker sowie Heilmittel zu 75 Prozent durch die Versicherung erstattet. Durch den Abschluss der Zusatzleistung EPT-N werden auch die Kosten für ambulante psychotherapeutische Behandlungen zu 75 Prozent getragen.
Da der Tarif EL Bonus-N keine Behandlungen beim Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden abdeckt, empfiehlt sich außerdem das Leistungspaket Z PRO-N. Mit diesem Zusatztarif werden Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe zu 100 Prozent erstattet. Beim Zahnersatz und der Kieferorthopädie werden zwischen 60 und 100 Prozent der entstehenden Kosten zugezahlt.
Die Leistungen des EL Bonus-N Tarifs inklusive der entsprechenden Erstattungen:
Ambulante Behandlungen:
- Medizinisch notwendige Behandlung durch den Arzt unter Berücksichtigung des Hausarzt-Prinzips (Erstattung zu 100 Prozent)
- Vorsorgeuntersuchungen (Erstattung zu 100 Prozent)
- Heilbehandlung durch einen Heilpraktiker (Erstattung zu 75 Prozent)
- Heilmittel (Erstattung zu 75 Prozent)
- Hilfsmittel (Erstattung zu 100 Prozent, wenn der Bezug über den Versicherer erfolgt)
- Sehhilfen (maximal 100 Euro innerhalb von zwei Jahren)
- Transportkosten
Stationäre Behandlung:
- Allgemeine Krankenhauskosten (Erstattung zu 100 Prozent)
- Kosten für eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung durch den Belegarzt (Erstattung zu 100 Prozent)
- Unterbringung in einem Mehrbettzimmer (Erstattung zu 100 Prozent)
- Notwendige Transporte zum nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus (Erstattung zu 100 Prozent)
Weitere Leistungen:
- Weltweiter Auslandskrankenschutz für Aufenthalte, die die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.
