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Arzneimittel

Auf welchem Weg Privatversicherte Arneimittel beziehen können, die der Arzt verordnet hat, sollte bei der privaten Krankenversicherung erfragt werden. Die Versicherer erstatten unter anderem auch die Kosten, wenn die Bezugsquelle eine Internetapotheke ist, die vom Versicherer anerkannt wird.

Ärztliche Verordnung

Privatversicherten werden von der Krankenversicherung auch Kosten für sogenannte Bagatellarzneimittel erstattet. Dazu gehören Mittel, die man ohne Rezept vom Arzt, also ohne ärztliche Verschreibung, in einer Apotheke kaufen kann, zum Beispiel Mittel gegen Kopfschmerzen oder zum Beispiel Schnupfenspray. Der Versicherer erstattet die Kosten von Arzneimitteln gegen leichte Erkrankungen allerdings nur, wenn diese ein Arzt verordnet hat. Die Übernahme der Kosten für Arzneimittel hängt vom Tarif beziehungsweise von der Tarifstufe ab. Viele Tarife bieten eine 100prozentige Kostenübernahme. Die Höhe der Kostenübernahme gilt meistens einheitlich für Arzneimittel und auch Verbandsmittel.

Hilfsmittel

Die Höhe der Kostenübernahme für Hilfsmittel ist meist identisch mit der für Arzneimittel und/oder Heilmittel. Die Hilfsmittel, die Versicherte nutzen können, sind Hörgeräte, Sehhilfen, Brillen wie Kontaktlinsen, Prothesen, Gehstützen, Kunstaugen und Krankenfahrsühle. Die Erstattungen des Versicherers werden bei Hilfsmitteln entweder prozentual festgelegt wie zum Beispiel bei allgemeinen ärztlichen Behandlungen oder oft auf einen maximalen Rechnungsbetrag beschränkt. Die Krankenversicherung übernimmt Kosten zum Beispiel auch bei Sehhilfen, wenn eine medizinische Notwendigkeit für diese Hilfsmittel besteht. Nähere Informationen zu Hilfsmitteln finden sich im Hilfsmittelverzeichnis. Der Versicherungsnehmer kann sich für seinen Tarif bei der Versicherung die Erstattungen für die verschiedenen Hilfsmittel informieren und ob sich die Erstattungen auf ein Versicherungsjahr oder ein Kalenderjahr beziehen. Um hohe Kosten für teure Hilfsmittel zu vermeiden, können Hilfsmittel bei vorübergehendem Gebrauch auch ausgeliehen werden. Apotheken, Sanitätshäusern und die privaten Krankenversicherungen bieten die Ausleihe von Hilfsmittel für Patienten an. Bei Vertragsschluss und im akuten Fall sollte man auch diese Möglichkeit bedenken.

Sehhilfen

Bei Sehhilfen wird bei den meisten Tarifen bei der Übernahme von Kosten zwischen Brillen und Kontaktlinsen, Brillengestellen und Brillengläsern unterschieden. Für die Kostenübernahme einer Brille kann beispielsweise gelten, dass die Kosten innerhalb eines Kalenderjahres bis zu einem Betrag von 25 Euro übernommen werden, wenn sich die Sehstärke um eine bestimmte, vom Versicherer vorgegebenen Dioptrie-Zahl geändert hat und eine neue Brille medizinisch notwendig ist. Abhängig vom Tarif ist die Kostenübernahme in diesem Fall für die Brille oder nur für die erforderlichen neuen Brillengläser. Ist der Versicherte kurzsichtig oder weitsichtig, kann er bei der Tarifwahl auf eine höhere Erstattung für Sehhilfen achten. Der Erstattungsbetrag für Sehhilfen liegt mitunter im dreistelligen Bereich.

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