Arag Tarif E – die Krankenvollversicherung EinstiegsKlasse
Die Krankenvollversicherung EinstiegsKlasse der Arag ist der günstige Einstieg in eine private Krankenversicherung. Die Zielgruppe sind Berufseinsteiger, junge Selbstständige und alle Kostenbewussten. Durch eine Vielzahl unterschiedlicher Selbstbeteiligungs-Varianten kann die Höhe der monatlichen Beiträge direkt durch den Versicherten an seine eigenen finanzielle Vorstellungen angepasst werden. Da die Festlegung der Selbstbeteiligung für jeweils ein Jahr gilt, kann zudem die Höhe des Selbstbehalts und damit auch die der Beiträge immer an die aktuelle Lebenssituation angeglichen werden. Sollten die Ansprüche steigen, ist nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren der Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif möglich.
Für ambulante Behandlungen gilt das Hausarzt-Prinzip. Somit müssen Behandlungen in erster Linie durch den Hausarzt oder einen anderen Primärarzt durchgeführt werden bzw. dieser muss die Weiterbehandlung durch einen Spezialisten veranlassen. Bei der Behandlung durch einen Heilpraktiker hat der Versicherte die freie Wahl zwischen allen zugelassenen Heilpraktikern. Dabei sind die erstatteten Kosten pro Jahr auf 500 Euro begrenzt. Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel werden mindestens zu 80 Prozent erstattet. Sollten die jährlichen Kosten über 2.500 Euro liegen, werden alle über der genannten Summe liegenden Ausgaben vollständig übernommen. Empfohlene Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen im gesetzlichen Rahmen werden zu 100 Prozent erstattet. Für bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen ist eine Erstattung von 80 Prozent vorgesehen.
Bei stationären Behandlungen sind die anfallenden Kosten für die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die belegärztliche Behandlung bzw. der Behandlung durch den diensthabenden Arzt vollständig abgedeckt. Dabei kann der Versicherte sein Krankenhaus frei wählen.
Für die zahnärztliche Versorgung gilt, dass allgemeine Behandlungen wie Zahnprophylaxe oder Füllungen vollständig abgerechnet werden können; die Kosten für Zahnersatzleistungen, Inlays und kieferorthopädische Eingriffe werden hingegen nur zu 65 Prozent erstattet. Kieferorthopäde ist nur dann anrechnungsfähig, wenn die Behandlung vor der Volljährigkeit begonnen wurde. Die Rechnungshöchstbeträge im Zahnbereich erhöhen sich jedes Jahr um 1.000 Euro, so dass ab dem fünften Versicherungsjahr der Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Jahr zur Verfügung steht.
Die Leistungen, inklusive der Erstattungsbeträge des Arag Tarif E auf einem Blick:
Die Leistungen im ambulanten Bereich:
- Ambulante Heilbehandlungen durch den Primärarzt, bzw. einen Spezialisten nach Überweisung durch den Primärarzt (100-prozentige Kostenübernahme)
- Ambulante Heilbehandlungen ohne Berücksichtigung des Hausarzt-Prinzips (80-prozentige Kostenübernahme)
- Heilbehandlungen durch einen Heilpraktiker bis zu einer jährlichen Summe von 500 Euro (80-prozentige Kostenübernahme)
- Arznei-, Verband-, Hilfs-, und Heilmittel bis zu einer Summe von 2.500 Euro im Jahr (80-prozentige Kostenübernahme)
- Arznei-, Verband-, Hilfs-, und Heilmittel ab einer Summe von 2.501 Euro im Jahr (100-prozentige Kostenübernahme)
- Ambulante Psychotherapie für höchstens 50 Sitzungen (80-prozentige Kostenübernahme)
Die Leistungen im stationären Bereich:
- Stationäre Heilbehandlungen durch den Belegarzt bzw. diensthabenden Arzt (100-prozentige Kostenübernahme)
- Unterbringung in einem Mehrbettzimmer (100-prozentige Kostenübernahme)
- Notwendige Transportkosten (100-prozentige Kostenübernahme)
- Sonstige Krankenhausleistungen (100-prozentige Kostenübernahme)
Die Leistungen im zahnmedizinischen Bereich:
- Zahnbehandlungen, inklusive Zahnprophylaxe und Füllungen (100-prozentige Kostenübernahme)
- Zahnersatz (65-prozentige Kostenübernahme)
- Inlays (65-prozentige Kostenübernahme)
- Kieferorthopäde, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde (65-prozentige Kostenübernahme).
Sonstige Leistungen:
- Zeitlich unbegrenzter Auslandskrankenschutz für Europa
- Für weltweite Aufenthalte ist der Schutz auf drei Monate begrenzt.
- Der Auslandsschutz umfasst neben den Behandlungskosten auch einen notwendigen Rücktransport.
