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Allianz Kranken-Vollversicherung für Beamtenanwärter – der private Krankenversicherungsschutz für angehende Beamte

Beamtenanwärter, wie auch Beamte, erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe, wenn der Krankheitsfall eintritt. Jedoch kann dieser Zuschuss die Kosten für eine Behandlung nicht vollständig decken. Diese Lücke zwischen den Arztkosten und der Beihilfe wird durch die Kranken-Vollversicherung für Beamtenanwärter der Allianz geschlossen. So werden bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten gedeckt.

Der Tarif für die Beamtenanwärter zeichnet sich durch besonders günstige Konditionen und Beiträge aus, die die besondere (vor allem finanzielle) Situation der Berufsanfänger berücksichtigt. In diesem Tarif können sich einzig Beamtenanwärter versichern, die das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ferner können deren Ehegatten mitversichert werden, wenn diese nicht berufstätig sein sollten. Des Weiteren gilt für diesen PKV-Tarif eine Höchstversicherungsdauer von 36 Monaten. Weitere Ereignisse, die zu der Beendigung des Versicherungsverhältnisses führen, sind:

  • die Beendigung der Ausbildung
  • Abbruch der Ausbildung
  • eine Unterbrechung der Ausbildung, die länger als sechs Monate dauert.

Wie bei allen privaten Kranken-Vollversicherungen der Allianz bietet auch dieser Tarif eine Beitragsrückerstattung von bis zu 30 Prozent der gezahlten Beiträge, wenn in einem Versicherungsjahr keine Rechnungen beim Versicherer eingereicht wurden.

Die Leistungen der Kranken-Vollversicherung für Beamtenanwärter erstrecken sich über den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich. Besonders hervorzuheben wären etwa die Möglichkeit der Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Zweibettzimmer. Sehhilfen werden bis zu einer Summe von 150 Euro bezuschusst. Allerdings ist hier zu beachten, dass der Prozentsatz der Beihilfe miteinbezogen wird, d. h., dass bei einer Beihilfeberechtigung von 50 Prozent von der Allianz höchstens 75 Euro übernommen werden. Diese Einschränkung gilt auch  für zahnärztliche Eingriffe. Diese sind auf 750 Euro pro Jahr begrenzt.

Aufgrund der Beihilfe durch den Dienstherrn bestehen die Leistungen grundsätzlich aus einer prozentualen Kostenerstattung. Damit können zusammen mit der Beihilfe die Kosten bis zu 100 Prozent erstattet werden.

Ambulante Behandlung:

  • Ärztliche Behandlung
  • Vorsorgeuntersuchungen (sofern gesetzlich vorgesehen)
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Sehhilfen bis zu einer Summe von 150 Euro während der Versicherungsdauer (hier ist zu beachten, dass die genannte Summe die Beihilfe des Dienstherrn mit einschließt)

Stationäre Behandlung:

  • Allgemeine Krankenhausleistungen
  • Freie Krankenhauswahl
  • Beleg- und wahlärztliche Behandlung
  • Zweibettzimmer
  • Transporte

Behandlungen beim Zahnarzt:

  • Zahnbehandlung, Inlays
  • Zahnprophylaxe
  • Zahnersatz
  • Zahntechnische Leistungen (ohne Kieferorthopädie)
  • Für zahnärztliche Behandlungen gilt pro Jahr ein Erstattungshöchstbetrag von 750 Euro (diese Summe schließt die Beihilfe des Dienstherrn mit ein).
  • Sollten die Kosten einer zahnärztliche Behandlung voraussichtlich mehr als 2.500 Euro betragen, muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Grundsätzlich ist eine solche Summe in diesem Tarif jedoch nur möglich, wenn die Behandlung in Folge eines Unfalls erfolgt, da hier die Höchstbeträge nicht gelten.

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