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Allianz Kranken-Vollversicherung für Beamte – die private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe des Dienstherrn

Sollte man als Beamter erkranken, erhält man vom Dienstherrn eine Beihilfe. Diese deckt jedoch die Krankheitskosten nicht in der vollen Höhe. So beträgt die Beihilfe in aller Regel nur 50 Prozent.  Dieser Wert kann sich abhängig von der Anwendung von Bundes- oder Landesrecht bzw. durch berücksichtigungsfähige Angehörige ändern. Die Kranken-Vollversicherung für Beamte schließt diese Lücke zwischen Beihilfe und den Behandlungskosten.

Eine Versicherung in der Kranken-Vollversicherung für Beamte ist allen beihilfeberechtigten Beamten und Richtern sowie für deren Familien möglich. Eine Beitragsreduktion ist möglich, wenn ein Selbstbehalt gewählt wird. Darüber hinaus ist eine Beitragsrückerstattung von bis zu 30 Prozent der Jahresbeiträge möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass in einem Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Im ambulanten Bereich deckt die Versicherung unter anderem die allgemeinen Behandlungskosten, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sowie Behandlungen beim Heilpraktiker und sogar bis zu 30 psychotherapeutische Sitzungen im Jahr, ab. Für Sehhilfen stehen bis zu 410 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren zur Verfügung. Bei der Übernahme von Behandlungskosten im stationären Bereich zeichnet sich dieser Tarif vor allem durch die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Zweibettzimmer aus. Sollte man auf eine dieser Leistungen verzichten, erhält man ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von jeweils 25 Euro. Die Unterbringung in einem Einbettzimmer ist durch eine entsprechende Zusatzversicherung ebenfalls möglich. Bei zahnärztlichen Behandlungen werden neben Inlays und der Zahnprophylaxe auch die Kosten für kieferorthopädische Eingriffe und Zahnersatz übernommen.

Grundsätzlich gilt, dass bei allen konkret genannten Summen, diese entsprechend des Erstattungsprozentsatzes umgerechnet werden. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer 50-prozentigen Beihilfe die Erstattung der Sehhilfen durch die Allianz maximal 205 Euro beträgt.

Die Leistungen der Kranken-Vollversicherung für Beamte im Einzelnen:

Hinweis: Da durch die Beihilfe immer nur ein Teil der Kosten durch die Allianz übernommen werden muss, werden alle nachfolgenden Leistungen immer nur prozentual erstattet. Somit werden  durch die Beihilfe auf der einen und die private Krankenversicherung auf der anderen Seite bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet.


Behandlungen im ambulanten Bereich:

  • Ärztliche Behandlung
  • Sämtliche medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (keine Beschränkung auf die gesetzlichen Programme)
  • Schutzimpfungen
  • Heilpraktiker-Behandlung, einschließlich der Arzneimittel, die vom Heilpraktiker verordnet werden
  • Einmalige Entbindungspauschale für ambulante oder Hausentbindung bis zu einer Höhe von maximal 1.000 Euro
  • Arzneimittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Sehhilfen, wie Brillen bis zu einer Summe von 410 Euro binnen zwei Versicherungsjahren
  • Bis zu 30 Sitzungen Psychotherapie pro Jahr
  • Ambulante Kurbehandlung bis zu einer Höchstdauer von vier Wochen

Behandlung im stationären Bereich:

  • Allgemeine Krankenhausleistungen
  • Freie Krankenhauswahl durch den Versicherten
  • Wahlweise Chefarztbehandlung (bei Verzicht erhält der Versicherte ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 25 Euro)
  • Unterbringung im Zweibettzimmer (bei Verzicht auf diese Wahlleistung erhält der Versicherte ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in der Höhe von 25 Euro)
  • Transporte, bspw. in einem Krankenwagen oder in einem Rettungshubschrauber

Behandlung im zahnärztlichen Bereich:

  • Zahnbehandlung
  • Inlays
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Zahnprophylaxe bis zu den maximalen Regelhöchstsätzen
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