Allianz Optimal-Schutz für Ärzte – die optimale private Krankenversicherung für Ärzte
Eine Versicherung im Optimal-Schutz für Ärzte ist für alle selbstständigen Ärzte sowie für angestellte Ärzte möglich, wenn deren Jahresbruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro pro Jahr liegt. Ein absolutes Alleinstellungsmerkmal dieses Tarifs ist die Erstattung von Honoraren, die durch die Gebührenordnung der Ärzte und Zahnärzte nicht mehr gedeckt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dies medizinisch notwendig ist und begründet wurde. Des Weiteren kann die Selbstbeteiligung durch den Versicherten selbst festgelegt werden. Diese gilt dann jeweils für ein Versicherungsjahr.
Highlights der durch den Optimal-Schutz für Ärzte übernommen Leistungen sind neben der Chefarztbehandlung und der Unterbringung in einem Einbettzimmer bzw. Zweibettzimmer die Entbindungspauschale in der Höhe von 1.000 Euro und die ambulante Kurbehandlung von bis zu vier Wochen. Für Sehhilfen stehen bis zu 410 Euro in zwei Versicherungsjahren zur Verfügung. Im Bereich der zahnärztlichen Behandlungen werden die Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent übernommen, die Ausgaben für Zahnbehandlungen und zahnmedizinischer Vorsorge werden hingegen komplett getragen. Für die ersten drei Versicherungsjahre gelten bestimmte Höchstbeträge im Zahnbereich. In den ersten 36 Monate werden daher maximal 3.000 Euro an Kosten im Zahnbereich erstattet. Sollten die Kosten bei einer Zahnbehandlung mit mehr als 2.500 Euro veranschlagt sein, muss der Versicherung vor dem Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan zugegangen sein. Des Weiteren werden auch die Kosten für bis zu 30 Sitzungen bei der Psychotherapie durch den Versicherer übernommen.
Eine Beitragsrückerstattung ist möglich, sofern im Versicherungsjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Die Rückerstattung beträgt dabei maximal 30 Prozent der gezahlten Beiträge.
Abhängig davon, ob eine Selbstbeteiligung gewählt wurde oder nicht, werden die folgenden Leistungen durch den Allianz Optimal-Schutz für Ärzte, mit Ausnahmen im Zahnbereich, vollständig abgedeckt:
Ambulante Behandlungen:
- Ärztliche Behandlung
- Vorsorgeuntersuchungen (ohne Beschränkung auf die gesetzlichen Programme)
- Entbindungspauschale in der Höhe von 1.000 Euro
- Arzneimittel (auf Wunsch mir einer Selbstbeteiligung)
- Heilmittel, wie z. B. Krankengymnastik oder Massagen
- medizinische Hilfsmittel, wie z. B. Hörgeräte
- Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen werden mit bis zu 410 Euro innerhalb von zwei Jahren erstattet.
- Bis zu 30 Sitzungen Psychotherapie im Jahr
- Bis zu vier Wochen ambulante Kurbehandlung
Stationäre Behandlungen:
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Freie Auswahl des Krankenhauses
- Freie Arztwahl
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Gesondert zu berechnende Leistungen bei ambulant durchgeführten Operationen
- Kranken- und Rettungsfahrten
Zahnärztliche Behandlungen:
- Vollständige Übernahme von Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays
- Übernahme der Kosten für Zahnersatz zu 80 Prozent
- Übernahme der Kosten für Kieferorthopädie zu 80 Prozent
- Sollten die Kosten der zahnärztlichen Behandlung die Summe von 2.500 Euro übersteigen, muss ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden.
- Die Behandlungskosten sind im Zahnbereich in den ersten drei Versicherungsjahren auf maximal 3.000 Euro begrenzt. Diese Begrenzung entfällt, falls die Eingriffe infolge eines Unfalls durchgeführt werden müssen.
