Allianz Komfort-Schutz Tarif 2810 – privater Krankenversicherungsschutz für junge Ärzte
Konzipiert für junge Ärzte und Mediziner, wie zum Beispiel Assistenzärzte, ist eine Versicherung im Tarif Komfort-Schutz Tarif 2810 nur bis zu einem Alter von 45 Jahren möglich. Für selbstständige Ärzte bestehen keine weiteren Einschränkungen. Sollte man sich als angestellter Arzt gern über den diesen Tarif privat krankenversichern, ist es zwingend notwendig, dass man ein Bruttojahresgehalt von mindestens 49.500 Euro erzielt. Als Mitglied beim Marburger Bund ist darüber hinaus auch die Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag möglich, durch den die Konditionen noch einmal deutlich günstiger sind.
Der Komfort-Schutz Tarif 2810 zeichnet sich vor allem durch die vollständige Übernahme von ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen aus, auch wenn diese dem Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ bzw. GOZ) entspricht. Dies umfasst auch die Behandlung durch einen Chefarzt. Bei der Unterbringung im Falle eines stationären Aufenthalts sind die Kosten für ein Zweibettzimmer abgedeckt. Des Weiteren sind auch bis zu 20 psychotherapeutische Sitzungen im Jahr im Tarif vorgesehen. Die Kosten von Zahnbehandlungen, -prophylaxe und Inlays werden zu 100 Prozent beglichen. Kieferorthopädie und Zahnersatz werden zu 75 Prozent gezahlt. In den ersten drei Mitgliedsjahren in der Versicherung sind die Leistungen im Zahnbereich auf höchstens 750 Euro im Jahr begrenzt. Werden in einem Jahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung abgerufen, erhält man als Versicherter bis zu 30 Prozent der gezahlten Beiträge zurück.
Bis auf den Zahnersatz und die Kieferorthopädie, bei denen die Kostenerstattung 75 Prozent beträgt, werden alle Leistungen vollständig übernommen:
Ambulante Behandlung:
- Ärztliche Behandlung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Arzneimittel
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen, bis zu 260 Euro
- 20 Sitzungen Psychotherapie
Stationäre Behandlung:
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Freie Wahl des Krankenhauses
- Belegärztliche oder wahlärztliche Behandlung (letztere schließt bspw. die Chefarztbehandlung mit ein)
- Zweibettzimmer
- Kranken- und Rettungstransporte
Zahnärztliche Behandlung:
- Zahnbehandlung
- Zahnprophylaxe
- Inlays
- Zahnersatz (75 prozentige Kostenübernahme)
- Kieferorthopädie (75 prozentige Kostenübernahme)
- Die Leistungen in diesem Bereich sind auf 705 Euro pro Jahr begrenzt. Sollte aufgrund eines Unfalls eine Behandlung nötig werden, gilt diese Höchstgrenze nicht.
- Sofern die veranschlagten Kosten für einen zahnmedizinischen Eingriff mehr als 2.500 Euro betragen, muss die PKV durch einen Heil- und Kostenplan informiert werden.
