Allianz Komfort-Schutz Tarif 180 – die private Krankenversicherung für Medizinstudenten

Eine Versicherung im Komfort-Schutz Tarif 180 der Allianz ist für Medizinstudenten möglich, sofern sie das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Mitglied im Marburger Bund sind. Da es sich hierbei um einen speziellen Gruppenversicherungsvertrag handelt, sind die Konditionen besonders günstig. Darüber hinaus können auch Ehegatten, sofern diese nicht berufstätig sind, und Kinder zu den gleichen Konditionen versichert werden. Dieser Tarif verfügt über eine Höchstversicherungsdauer von drei Jahren. Jedoch ist ein Wechsel in den Komfort-Schutz Tarif 2810 für junge Ärzte problemlos möglich.

In dem Tarif für Medizinstudenten werden sämtliche Behandlungskosten vollständig übernommen. Dies schließt neben der ärztlichen Behandlung auch eine Behandlung durch den Chefarzt und die Unterbringung in einem Zweibettzimmer mit ein. Nicht nur beim behandelnden Arzt sondern auch beim Krankenhaus hat der Versicherte völlig freie Wahl. Sollte während des Studiums eine neue Brille notwendig werden, steuert die Allianz bis zu 150 Euro in der Versicherungszeit bei. Des Weiteren ist auch der Zahnersatz vollständig abgedeckt. Gleichwohl sind die zahnärztlichen Leistungen auf 750 Euro im Jahr begrenzt. Sollten die Behandlungen wegen eines Unfalls nötig sein, entfällt dieser Höchstbetrag. Wie bei allen Vollversicherungen der Allianz sind auch beim Komfort-Schutz Tarif 180 Beitragsrückzahlungen möglich. Diese betragen in diesem Fall bis zu 30 Prozent in leistungsfreien Jahren.

Die Leistungen des Komfort-Schutz Tarifs 180:

Sämtliche der nachfolgenden Leistungen werden zu 100 Prozent übernommen:

Bei ambulanten Behandlungen:

  • Ärztliche Behandlung
  • Vorsorgeuntersuchung (diese können auch über die gesetzlich vorgesehenen Programme hinausgehen)
  • Entbindung
  • Arzneimittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Sehhilfen bis zu einer Summe von 150 Euro während der gesamten dreijährigen Versicherungsdauer

Bei stationären Behandlungen:

  • Allgemeine Krankenhausleistungen
  • Freie Krankenhauswahl
  • Auf Wunsch auch Chefarztbehandlung
  • Zweibettzimmer
  • Rettungstransporte

Bei zahnärztlichen Behandlungen:

  • Zahnbehandlung
  • Zahnvorsorge
  • Zahnersatz
  • Die zahnärztlichen Leistungen sind auf 750 Euro pro Jahr begrenzt, allerdings ist diese Begrenzung irrelevant, wenn die Behandlung das Resultat eines Unfalls ist.
  • Wenn die Kosten für eine Behandlung beim Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden voraussichtlich mehr als 2.500 Euro betragen, muss man der Versicherung einen Heil- und Kostenplan übermitteln.

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