Allianz AktiMed Start – der Einsteigertarif in die private Krankenversicherung
Der Tarif AktiMed Start ist vor allem für jene Personen gedacht, die sich gerade erst selbstständig gemacht haben und für die besonders in dieser frühen Phase der Selbstständigkeit jeder Cent zählt. Damit erfüllt dieser Tarif die Anforderung einer günstigen aber bedarfsgerechten privaten Krankenversicherung. Der größte Vorteil des AktiMed Start ist die Möglichkeit, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in den leistungsstärkeren Tarif AktiMed Plus wechseln zu können.
Der Tarif gliedert sich in den AktiMed Start 70 und AktiMed Start 90. Ersterer sieht einen Selbstbehalt von 30 Prozent bis zu einer Summe von 3.000 Euro im Kalenderjahr vor. Beim AktiMed Start 90 beträgt der Selbstbehalt hingegen zehn Prozent des Erstattungsbetrags bis zu einer Summe von 500 Euro pro Jahr. Neben den üblichen Leistungen einer Krankenversicherung, wie ambulante ärztliche Behandlungen oder allgemeine Krankenhausleistungen, werden auch die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen oder die Kosten für Arzneimittel übernommen. Sogar die Behandlung in einer privaten Klinik ist nach vorheriger schriftlicher Zusage durch die Versicherung möglich. Bei Zahnbehandlungen wie Inlays und Zahnersatz (mit Ausnahme von Implantaten) werden 60 Prozent der Kosten erstattet. Allgemeine Zahnbehandlungen und die 100 prozentigeZahnprophylaxe werden hingegen vollständig übernommen. In Jahren, in denen keine Leistungen durch den Versicherten in Anspruch genommen werden, können bis zu 30 Prozent der Beiträge zurückerstattet werden.
Leistungen des Tarifs AktiMed Start:
Ambulanten Behandlungen:
- Ärztliche Behandlung (100-prozentige Kostenübernahme)
- Vorsorgeuntersuchung (100-prozentige Kostenübernahme)
- Alternative Heilmethoden (100-prozentige Kostenübernahme)
- Empfohlene Schutzimpfungen (100-prozentige Kostenübernahme)
- Arzneimittel (100-prozentige Kostenübernahme, wenn das Arzneimittel nicht von vornherein ausgeschlossen ist)
- Hilfsmittel (100-prozentige Kostenübernahme, der Bezug muss jedoch über die Versicherungsgesellschaft erfolgen)
- Heilmittel (100-prozentige Kostenübernahme)
- Brillen, Kontaktlinsen sowie sonstige Sehhilfen (bis zu einer Summe von 150 Euro innerhalb von zwei Jahren)
- Krankentransporte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (100-prozentige Kostenübernahme).
Stationären Behandlungen:
- Allgemeine Krankenhausleistungen (100-prozentige Kostenübernahme)
- Belegarztbehandlung (100-prozentige Kostenübernahme)
- Unterkunft im Mehrbettzimmer (100-prozentige Kostenübernahme)
- Eine Anschlussheilbehandlung ist nach einer schriftlichen Zusage bis zur Höhe des niedrigsten Pflegesatzes der jeweiligen Einrichtung möglich.
- Eine Behandlung in Privatkliniken ist nach vorheriger schriftlicher Zusage möglich.
- Rettungstransporte zu einem geeigneten Krankenhaus
- Erstattete Kosten bei zahnärztlichen Behandlungen:
- Zahnbehandlung und -prophylaxe (100-prozentige Kostenübernahme)
- Zahnersatz (60-prozentige Kostenübernahme; Implantate sind hierbei ausgeschlossen)
- Inlays (60-prozentige Kostenübernahme bis zu einer Höhe von maximal 250 Euro pro Inlay)
- Kieferorthopädie (60-prozentige Kostenübernahme; jedoch nur für Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
- Wenn die zu erwartenden Kosten der zahnärztlichen Behandlungen die Höhe von 2.500 Euro übersteigen, muss ein Kostenplan der Versicherung vorgelegt werden
- In den ersten vier Jahren sind Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Behandlungen auf maximal 2.000 Euro begrenzt. Diese Einschränkung entfällt, wenn Behandlungen wegen eines Unfalls nötig sind.
Weitere Leistungen:
- Eine einmalige Pflegepauschale von 3.500 Euro, sofern der Nachweis von mindestens Pflegestufe 2 erbracht wird.
- Die üblichen Leistungen der Auslandskrankenversicherung, wie stationäre und ambulante Behandlungen sowie Transporte und Überführungen
- Dies gilt auch für Aufenthalte außerhalb Europas bis zu einer Dauer von zwei Monaten.
- Wenn eine Reise außerhalb der Europäischen Union einzig zum Zweck einer medizinischen Behandlung durchgeführt wird, werden nur 80 Prozent der üblichen Erstattungen gezahlt.
