Freie Arztwahl
Jeder Versicherte in der PKV hat freie Arztwahl. Bei einigen privaten Krankenversicherungen erhält ein Versicherter allerdings nur dann eine vollständige Erstattung der Kosten, wenn er zuerst den Hausarzt aufgesucht und das Primärarztprinzip eingehalten hat. Mitunter erhalten Privatversicherte schneller einen Termin beim Arzt. Jeder Arzt in Deutschland behandelt privatversicherte Patienten und stellt dem Patienten die Kosten in Rechnung.
Hausarzt und Facharzt
In der PKV ist es wie in der GKV von Vorteil erst zum Hausarzt zu gehen anstatt direkt zum Facharzt. Der Hausarzt kann den Patienten beraten und erklären, welche Untersuchungen notwendig und sinnvoll sind. Der Versicherte wird in der Folge zu einem geeigneten Facharzt überwiesen. Auf diese Weise kann der Versicherte Kosten sparen, weil die Inanspruchnahme von Untersuchungen von Fachärzten nicht in jedem Fall nötig sind. Zwar hat der Patient das Recht direkt einen Facharzt zu konsultieren, doch kann der Hausarzt einschätzen welcher Facharzt zwingend konsultiert werden sollte. Der Hausarzt kennt Patienten außerdem längere Zeit und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Muss ein Patient wegen bestimmter Erkrankungen oder Beschwerden regelmäßig einen Facharzt konsultieren, erübrigt sich den Hausarzt wiederholt aufzusuchen.
Arztrechnung
Wenn der Versicherungsnehmer eine ärztliche Behandlung in Anspruch nimmt, zum Beispiel bei seinem Hausarzt, erhält der Versicherte in der Regel eine Rechnung vom Arzt. Diese Rechnung enthält eine Auflistung darüber, welche Untersuchungen und Behandlungen beim Versicherten durchgeführt wurden, welche Kosten entstanden sind und wie diese abgerechnet worden sind. Die Summe der Kosten muss der Versicherte vorstrecken, also zunächst selbst bezahlen. Diese Summe bekommt er im Nachhinein von der privaten Krankenversicherung erstattet, wenn er die Rechnung des Arztes einreicht. Sobald die versicherte Person eine Arztrechnung per Post erhält, sollte diese überprüft werden. Jede aufgeführte Behandlung und Untersuchung sowie die Berechnung sollte man nachvollziehen können und überprüfen. Falls Unklarheiten bezüglich der Arztrechnung bestehen, kann sich der Versicherte mit dieser Rechnung an seinen Arzt sowie Versicherer wenden. Er erhält bei der Versicherung Hilfe und Rat über das weitere Vorgehen. Welche Hilfe der Versicherte in derartigen Fällen vom Versicherer erhält, kann mit der Versicherung vor Vertragsschluss geklärt werden. Unter Umständen setzt sich der Versicherer mit dem Arzt in Verbindung um Unklarheiten zu besprechen. Wenn die Behandlungen und Untersuchungen wie vom Arzt aufgelistet stattgefunden haben, erstattet die Versicherung dem Versicherungsnehmer alle Kosten.
Verpflichtung des Versicherten
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet den Rechnungsbetrag des Arztes innerhalb des angegebenen Zeitraums zu zahlen. Zumindest ist er in der Pflicht die Rechnungsbeträge anteilig zu bezahlen, die nachvollziehbar und eindeutig korrekt sind. Sollte ein Berechnungsfehler vorliegen oder ungerechtfertigt eine zu hohe Summe abgerechnet worden sein, kann sowohl der Arzt als auch die Versicherung informiert werden.
