Gruppenvertrag
Eine Besonderheit der privaten Krankenversicherung ist die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur Individuen, sondern ganze Gruppen abzusichern.
Eine gruppenvertragliche Absicherung hat den Vorteil, dass die Beiträge günstiger sind als im Fall eines Einzelvertrags. Dies liegt daran, dass durch die Beteiligung ganzer Gruppen, die über die gleichen Konditionen krankenversichert werden, Verwaltungskosten eingespart werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich die Versicherten innerhalb der Gruppe unter Umständen keiner Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. Auf diese Weise können auch diejenigen von der privaten Krankenversicherung profitieren, die als Einzelperson aufgrund von Vorerkrankungen oder anderen Defiziten kaum Aussicht darauf hätten, einen Gesundheitscheck ohne Weiteres zu durchlaufen und von einem privaten Krankenversicherer angenommen zu werden.
Eine Besonderheit der privaten Krankenversicherung ist die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur Individuen, sondern ganze Gruppen abzusichern.
Eine gruppenvertragliche Absicherung hat den Vorteil, dass die Beiträge günstiger sind als im Fall eines Einzelvertrags. Dies liegt daran, dass durch die Beteiligung ganzer Gruppen, die über die gleichen Konditionen krankenversichert werden, Verwaltungskosten eingespart werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich die Versicherten innerhalb der Gruppe unter Umständen keiner Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. Auf diese Weise können auch diejenigen von der privaten Krankenversicherung profitieren, die als Einzelperson aufgrund von Vorerkrankungen oder anderen Defiziten kaum Aussicht darauf hätten, einen Gesundheitscheck ohne Weiteres zu durchlaufen und von einem privaten Krankenversicherer angenommen zu werden.
Zielgruppen und Vergünstigungen
Im Allgemeinen sind die Gruppenverträge in der privaten Krankenversicherung für Firmen vorgesehen. Diese können einen entsprechenden Vertrag für ihre Angestellten abschließen, wenn sich eine Gruppe mit wenigstens 20 Mitgliedern einteilen lässt, die sich objektiv von anderen unterscheidet. Darüber hinaus erlangt der Gruppenvertrag erst dann Gültigkeit, wenn die überwiegende Mehrheit (90 %) der Belegschaft daran teilnimmt.
Besteht also der Vorstand eines Unternehmens aus 20 Personen, von denen mindestens 18 in die private Krankenversicherung eintreten möchten, so können sie einen Gruppenvertrag abschließen. Finden sich nur 17, können nicht etwa auch noch andere Mitarbeiter des Unternehmens gefragt werden, ob sie den Gruppenvertrag mit abschließen würden, da diese nicht mehr zu der objektiv umrissenen Gruppe des Vorstands gehören.
Weitere Gruppen, für die Gruppenverträge in der privaten Krankenversicherung in Betracht kommen, können Vereinigungen sein, in denen Freiberufler wie Journalisten oder Architekten organisiert sind.
Vergünstigungen
Zu den Vergünstigungen, von denen man als Teilnehmer an Gruppenverträgen profitieren kann, gehören:
- Umgehen einer sonst obligatorischen Gesundheitsprüfung beziehungsweise Befragung zum Gesundheitszustand
- Vermeiden eventueller Wartezeiten
- Mitversicherung von Familienangehörigen
-
Um 5 % vergünstigte Einzelversicherungen
