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Versicherungsumfang

Der Versicherungsnehmer ist als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens versichert, das heißt, der berufliche Bereich ist explizit ausgenommen.

Die Trennung der beiden Bereiche ist allerdings manchmal nicht ganz einfach, da sie teilweise ineinandergreifen. So zählen zu letzterem auch Ehrenämter sowie verantwortliche Positionen in jeglichen Vereinigungen, also Tätigkeiten, die der Versicherungsnehmer in seiner Freizeit ausübt.

Wenn der Versicherungsnehmer aber gelegentliche Freundschaftsdienste erledigt, so ist er selbst in der Ausübung dieser Tätigkeit versichert. Verlegt also ein befreundeter Fliesenleger das Badezimmer der Bekannten neu, besteht Versicherungsschutz; eine Tagesmutter wird dagegen regelmäßig und auch für Fremde tätig, sie ist also nicht mehr versichert. Handlungen, die rein privater Natur sind, sind wiederum auch während der betrieblichen Tätigkeit versichert. Raucht ein Arbeitnehmer also während der Arbeit eine Zigarette und setzt damit seinen Arbeitsplatz in Brand, ist er über die Privathaftpflichtversicherung versichert.

Als Haushalts- und Familienvorstand ist der Versicherungsnehmer als Aufsichtspflichtiger versichert sowie als Dienstherr der Personen, die in seinem Haushalt angestellt sind. Er haftet in beiden Fällen aus vermutetem Verschulden. Im Straßenverkehr ist der Versicherungsnehmer lediglich als Fußgänger und Fahrradfahrer versichert. Benutzt er dagegen Kraftfahrzeuge, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Immobilienbesitz
Der Versicherungsnehmer ist außerdem als Inhaber mehrerer Wohnungen oder eines Einfamilienhauses sowie eines Ferienhauses mitsamt der jeweils zugehörigen (Schreber-)Gärten und Garagen, versichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings, dass die betreffenden Immobilien in Deutschland liegen und der Versicherungsnehmer sie selbst bewohnt. Versichert sind dabei Haftpflichtansprüche, die entstehen, wenn er seine Pflichten verletzt, wie etwa das Streuen der Gehwege.

Dem Versicherungsnehmer wird zugestanden, drei einzelne Räume zu vermieten, nicht aber ganze Wohnungen, Garagen oder Räume, die einem gewerblichen Zweck dienen sollen. In diesen Fällen wird eine gewerbliche Vermietung angenommen und somit die Grenze des privaten Bereichs überschritten.

Bauvorhaben sind meist bis zu einer Bausumme von 50.000 € versichert. Geht der Betrag über die festgelegte Grenze hinaus, ist das gesamte Bauvorhaben nicht mehr versichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf vormaligen Immobilienbesitz, allerdings muss der Versicherungsnehmer bereits vor dem Besitzwechsel versichert gewesen sein.

Sport
Der Versicherungsnehmer ist bei seiner sportlichen Betätigung versichert, allerdings sind die Jagd sowie Pferde-, Rad- und Kfz-Rennen und das Training hierfür vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Besitz und Gebrauch von Waffen
Erlaubter privater Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stich- und Schusswaffen ist versichert, wobei die Jagd auch hier wiederum ausgeschlossen ist. Werden die Waffen zu strafbaren Handlungen verwendet, so ist dies ohnehin nicht versichert.

Tiere
Der Versicherungsnehmer ist lediglich als Halter und Hüter bestimmter Tiere versichert. Zu diesen Tieren gehören zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind dagegen:

  • Hunde
  • Pferde und sonstige Reit- oder Zugtiere
  • wilde Tiere
  • Rinder und sonstige zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehaltene Tiere


Der Versicherungsnehmer ist allerdings versichert, wenn er fremde Pferde reitet, ein fremdes Fuhrwerk benutzt oder gelegentlich einen fremden Hund hütet. Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden des eigentlichen Eigentümers sind dagegen nicht versichert.

Gewässerschäden
Da Gewässerschäden eigentlich über die „Zusatzbedingungen zur Privat- sowie Haus- oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden – Anlagenrisiko –“ versichert werden, oft aber ein gewisses Risiko beispielsweise durch die Lagerung von Lacken besteht, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung das Restrisiko, das von Kleingebinden, etwa Tuben oder Dosen mit geringem Fassungsvermögen, ausgeht.

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