Mindeststandards
Der Versicherer muss gewisse Mindeststandards erfüllen. Seine Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer auf keinen Fall schlechter stellen als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) und Klauseln.
Weichen die Bedingungen des Versicherers von denen des GDV ab, muss der Versicherer sie binnen eines Jahres auf das Mindestniveau anheben.
Mindestversicherungssumme
Die Versicherungssumme muss mindestens 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden betragen und zweimal im Jahr zur Verfügung stehen, also zweifach maximiert per annum sein. Für Mietsachschäden sollte die Versicherungssumme mindestens 300.000 € betragen, für Vermögensschäden und Schäden durch elektronischen Datenaustausch beziehungsweise Internetnutzung sind es jeweils 50.000 €. Allmählichkeitsschäden sowie Schäden durch häusliche Abwässer sind mit 3.000.000 € zu versichern. (Um-)Baumaßnahmen sind bis zu 50.000 € versichert.
Mitversicherte
Kinder müssen als Schüler auch während eines Betriebspraktikums versichert sein. Außerdem ist das Kind auch versichert, wenn es bis zum Beginn der Ausbildung oder des Wehrdienstes eine Wartezeit von bis zu einem Jahr hat. Regressansprüche der Sozialhilfe-, Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsträger sowie des Arbeitgebers sind bei Personenschäden auch dann mitversichert, wenn Haftpflichtansprüche von Mitversicherten gegen den Versicherungsnehmer ausgeschlossen sind.
Tiere
Der Versicherungsschutz umfasst auch ohne Tierhalter-Haftpflichtversicherung mindestens das Hüten fremder Hunde und Pferde. Des Weiteren ist die Benutzung fremder Fuhrwerke versichert.
Gewässerschäden
Gewässerschäden durch haushaltsübliche Stoffe wie Farben, Lacke oder Heizöl müssen in Kleingebinden bis 50 l/kg mitversichert sein, soweit die vorhandenen Behälter insgesamt nicht mehr als 250 l/kg fassen.
