Zurück zum Start

Prämienanpassung

Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer dazu auffordern, etwaige Änderungen des versicherten Risikos mitzuteilen, damit die Prämie dem Risiko angepasst werden kann.

Der Versicherungsnehmer muss dieser Aufforderung nachkommen, auch wenn sie nur durch einen Hinweis auf der Prämienrechnung erfolgt ist. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Obliegenheit, sondern um eine echte Rechtspflicht, deren Nichterfüllung eventuell Schadenersatzansprüche nach sich zieht. Für die entsprechende Auskunft hat er einen Monat Zeit. Gegebenenfalls muss er seine Angaben belegen, beispielsweise durch Geschäftsbücher.

Die Prämie wird gemäß dem veränderten Risiko neu berechnet, wobei sie mit dem Tag der Veränderung zeitanteilig korrigiert wird. Dies bedeutet, dass bei einer Minderung der Prämie der entsprechende Betrag vom Versicherer erstattet wird, wohingegen er bei einer Erhöhung eine Nachzahlung verlangt. Die neue Prämie darf die Mindestprämie, die zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt, nicht unterschreiten. Fällt ein Risiko weg, so wird die geringere Prämie ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem diese Veränderung angezeigt wird.


Vertragsstrafe
Den Versicherungsnehmer erwartet eine Vertragsstrafe, wenn er falsche Angaben macht, die den Versicherer benachteiligen. Die Vertragsstrafe beträgt die dreifache Höhe der Differenz zwischen alter und neuer Prämie. Der Versicherungsnehmer kann der Vertragsstrafe nur entgehen, wenn er beweist, dass er die falschen Angaben nicht zu verschulden hat. Der Versicherer kann außerdem vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn die Angaben bewusst verfälscht wurden.

Macht der Versicherungsnehmer keine Angaben, kann der Versicherer die doppelte Prämie verlangen. Werden die Angaben noch innerhalb von zwei Monaten gemacht, nachdem die Aufforderung zur Nachzahlung eingegangen ist, muss der Versicherer den eventuell zuviel gezahlten Betrag der Prämie zurückerstatten. Alternativ kann der Versicherer seinen Anspruch auf Auskunft auch gerichtlich durchsetzen. Diese zweite Möglichkeit wird jedoch nur selten genutzt.

Die Bestimmungen zur Prämienregulierung gelten auch, wenn die Prämien auf mehrere Jahre vorausgezahlt werden.


Prämienangleichung
Da die Prämienregulierung steigende Kosten nur teilweise ausgleicht, wird davon unabhängig noch eine Anpassung der Prämien vorgenommen. Der Prozentsatz, um den sich der Beitrag verändert, wird von einem unabhängigen Treuhänder ermittelt. Bei einer Verminderung ist der Versicherer, anders als bei der Erhöhung, dazu verpflichtet, die Beiträge anzupassen.

Die Prämien werden jährlich vom 1. Juli ab angeglichen. Dem Versicherungsnehmer wird die Angleichung auf seiner Prämienrechnung mitgeteilt. Binnen eines Monats ist dann die Kündigung des Vertrags möglich, allerdings nur, wenn sich nicht gleichzeitig der Vertragsinhalt geändert hat.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay