Pflichten und Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer hat bestimmten Pflichten und Obliegenheiten nachzukommen, sowohl vor als auch nach Eintritt eines Versicherungsfalls.
Verletzt er Obliegenheiten, verliert er unter Umständen seinen Versicherungsschutz. Verstößt er allerdings gegen seine Pflichten, kann das unter Umständen rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Der Versicherer wird allerdings nur dann teilweise oder gänzlich leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer schriftlich in einer gesonderten Mitteilung auf die Rechtsfolgen einer Pflicht- oder Obliegenheitsverletzung hingewiesen hat.
