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Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. In der Haftpflichtversicherung ist dies der Zeitpunkt, zu dem sich der Schaden ereignet.

Dieser Zeitpunkt muss nicht unbedingt mit der Ursache des Schadens zusammenfallen, wie das folgende Beispiel verdeutlicht: Der Eigentümer eines Hauses zieht einen neuen Zaun an der Grenze zum Nachbargrundstück und verankert diesen nicht korrekt. Einige Wochen später kippt der Zaun auf das Nachbargrundstück und beschädigt dabei den Wagen des Nachbarn. Das Schadenereignis ist der Moment, in dem der Zaun den Wagen beschädigt; der Zeitpunkt, zu dem der Zaun mangelhaft befestigt wurde, sowie der Zeitpunkt, zu dem der Schaden bemerkt wurde, spielen dagegen keine Rolle.

Diese Differenzierung ist deswegen wichtig, weil der Versicherer als Erstes prüfen wird, ob das Schadenereignis überhaupt in die Zeit des Versicherungsschutzes fällt. Bei einem Versichererwechsel wird zunächst geprüft werden, welcher der beiden Versicherer nun zuständig ist. Wenn das Schadenereignis noch in den Versicherungsschutz des Vorversicherers fällt, muss der Versicherungsnehmer sich an diesen wenden.

Dem Versicherer steht es jedoch frei, Schäden auszuschließen, deren Ursache vor dem Beginn des Versicherungsvertrags liegt.

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