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Schadensarten

Versichert sind allein Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren. Einen reinen Vermögensschaden schließen die meisten Versicherer dagegen aus oder versichern ihn nur gegen eine erhöhte Prämie und mit geringerer Deckungssumme.

Ein solcher reiner Vermögensschaden liegt etwa dann vor, wenn jemand einen anderen falsch berät. Hat eine Person dagegen Einkommensausfälle, weil sie verletzt wurde und aufgrund der Verletzung nicht arbeiten konnte, so ist dieser Vermögensschaden versichert.

Sachschäden
Unter Sachschäden versteht man Sachbeschädigung und alle sonstigen Verletzungen des Eigentums. Zu den Sachschäden zählt aber auch alles, was den Wert einer Sache mindert, ohne sie zu beschädigen. So wird der Wert eines Hauses auch gemindert, wenn der Nachbar eine hohe Mauer an der Grundstücksgrenze errichtet, ohne dabei das Grundstück in irgendeiner Form zu verletzen.

Schäden an Tieren werden zu den Sachschäden gezählt, da sie rechtlich gesehen zu den Sachen zählen.

Personenschäden
Als Personenschäden zählen in der Privathaftpflichtversicherung nur solche, die den Geschädigten physisch beeinträchtigen, Verletzungen der Persönlichkeitsrechte sind allerdings nicht versichert. Psychische Folgen eines Schadens werden dagegen zu den Personenschäden gezählt, da es sich um Erkrankungen handelt.

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