Zurück zum Start

Beweislast beim Geschädigten

Die Beweislast liegt in der Regel beim Geschädigten. Er muss dem Schädiger also nachweisen, dass dieser den Schaden verursacht und auch zu verschulden hat.

Auch weitere Haftungsvoraussetzungen, wie zum Beispiel die Widerrechtlichkeit der betreffenden Handlung, müssen vom Geschädigten nachgewiesen werden. Behauptet jemand also, eine bestimmte Person hätte sein Eigentum beschädigt, dann muss er diese Behauptung beweisen, wenn die beschuldigte Person den Vorwurf bestreitet.


Vermutetes Verschulden
Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen für Fälle, in denen der Geschädigte kaum die Möglichkeit haben dürfte, ein Verschulden des Schädigers zu beweisen. In einem solchen Fall wird die Beweislast umgekehrt, sodass der mutmaßliche Schädiger seine Unschuld beweisen muss. Man spricht hier von vermutetem Verschulden, weil man davon ausgeht, dass der Beschuldigte tatsächlich der Schädiger ist. Wenn beispielsweise ein Kind einen Schaden verursacht hat, müssen die Eltern beweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben oder dass die Verletzung der Aufsichtspflicht nicht die Ursache für den Schaden war.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay