Haftungsvoraussetzungen bei Schadenersatzforderungen
Anders als häufig angenommen haftet man nicht automatisch bei jedem Schaden, den man verursacht. So gibt es Personengruppen, die gar nicht haften oder Umstände, in denen die Haftung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Eine Haftpflicht entsteht folglich nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In § 823 Abs. 1 BGB werden die Voraussetzungen für die Haftung definiert: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Die Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für den Schadenersatz allerdings nicht in jedem Fall, in dem eine Haftung gegeben ist. So sind zum Beispiel alle Schäden ausgeschlossen, die vorsätzlich verursacht werden.
