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Ausschlüsse

Die Privathaftpflichtversicherung ist kein Freibrief für unbedachtes Handeln und entbindet den Versicherungsnehmer nicht von jeglicher Verantwortung.

Wie in allen anderen Versicherungssparten gibt es auch hier einige Risikoausschlüsse, die das versicherte Risiko beschränken. Der Versicherer ist von der Leistung befreit, sobald einer der Ausschlüsse greift. Anders als Pflichten und Obliegenheiten sind Ausschlüsse unabhängig vom Verhalten des Versicherungsnehmers, es gibt folglich auch keine Entlastungsmöglichkeiten. Allerdings handelt es sich bei manchen Ausschlüssen um versteckte Obliegenheiten, die man daran erkennt, dass sie besagte Entlastungsmöglichkeiten doch aufweisen.

Im Folgenden wird zwischen solchen Schäden unterschieden, deren sich der Versicherungsnehmer bewusst ist, und anderen, die nur besonders schnell entstehen oder deren Folgen unabsehbar sind. Unter der zweiten Gruppe finden sich einige Ausschlüsse, die der Versicherer nicht zwingend in den Vertrag aufnehmen muss. Er kann also entscheiden, ob er das Versicherungspaket lieber erweitern möchte. Auf eventuelle Unterschiede der einzelnen Versicherer kann jedoch nicht eingegangen werden.

Die Beweislast für die Ausschlüsse liegt beim Versicherer. Dieser muss beweisen, dass bei einem bestimmten Schadenereignis ein Ausschluss greift.

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