28.08.2012 12:23

Bearbeitungsgebühren bei Kreditaufnahme unzulässig

Wenn auch sie in letzter Zeit einen Kredit bei einer Bank aufgenommen und dafür Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, gibt es jetzt eine gute Nachricht: Diesen Mehraufwand, neben den normalen Zinsen, können Sie nun von ihrer Bank zurückfordern. Dies entschied nun das Oberlandesgericht Dresden in ihrem jüngsten Urteil, das eine Bearbeitungsgebühr von zwei Prozent des ursprünglichen Kreditbetrags der Sparkasse Chemnitz für unzulässig erklärte.

Die Banken begründen ihre zusätzlichen Gebühren mit ihrem Beratungsaufwand, sowie der Prüfung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden, dass jene Tätigkeiten aber in ihrem eigenen Interesse liegen, spielt für die Geldinstitute wie es scheint keine Rolle. Dass diese Zusatzkosten unzulässig sind, wissen die Banken genau, versuchen es aber dennoch immer wieder. Verbraucherschützer raten deshalb Kunden sich genau zu informieren, welche Gebühren sie ihren Banken tatsächlich erstatten müssen. Bereits bezahlte Gebühren sollten Sie sich zudem unbedingt zurückholen.

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