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Verkauf der Lebensversicherung

Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung haben die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen oder aber zu verkaufen, wenn sie sich für eine Auflösung der Lebensversicherung entscheiden.

Die Lebensversicherung wird häufig gekündigt, wenn man die monatlichen Raten nicht mehr begleichen kann oder aber kurzfristig Kapital benötigt. Aber natürlich auch berufliche sowie familiäre Gründe können der Anlass für die Auflösung der Lebensversicherung sein.

Bei einer frühzeitigen Kündigung der Lebensversicherung ist der Rückkaufswert allerdings relativ niedrig, wodurch für den Versicherungsnehmer finanzielle Verluste entstehen. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ergibt sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge und der gesetzlichen Mindestverzinsung, wozu auch Überschüsse zählen können. Abgezogen werden von dem Rückkaufswert der Lebensversicherung allerdings die hohen Verwaltungskosten, der Risikoanteil, Stornokosten, versicherungstechnische Abzüge, Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag, den der Versicherer zu leisten hat. Je früher man den Vertrag der Lebensversicherung kündigt, desto niedriger ist also der Rückkaufswert.

Der Verkauf der Lebensversicherung bietet neben einer höheren Auszahlung mehrere Vorteile. So kann man die Lebensversicherung beispielsweise vollkommen steuerfrei verkaufen. Außerdem ist die Abwicklung eines Verkaufes häufig schneller als die Kündigung der Lebensversicherung. Während bei einer Kündigung der Lebensversicherung die Hinterbliebenenabsicherung entfällt, bleibt diese beim Verkauf erhalten. Der Todesfallschutz bleibt demnach bis zur vereinbarten Versicherungssumme bestehen, da der Versicherungsnehmer weiterhin als Versicherter im Vertrag der Lebensversicherung festgehalten ist.

Bei einem hohen finanziellen Nachteil für den Versicherungsnehmer kann der Verkauf der Lebensversicherung über einen sogenannten Policenhändler sinnvoll sein. Durch den Verkauf der Lebensversicherung kann man einen Vorteil von etwa 10 % gegenüber einer Kündigung erzielen. Policenhändler kaufen Lebensversicherungen auf, wobei ihre Zahlung meistens höher als der Rückkaufswert ist. Dies ist möglich, da bei dem Verkauf der Lebensversicherung mehrere Versicherungskosten entfallen. Außerdem wird der Kaufpreis nach den Merkmalen des entsprechenden Lebensversicherungstarifes, Laufzeit und dem Versicherer berechnet. Es müssen allerdings bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, damit der Lebensversicherungsvertrag von den Händlern angenommen beziehungsweise ein Angebot gemacht wird.

Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung verkaufen wollen, müssen Policenhändlern alle Daten zur Angebotserstellung übermitteln, die dann wiederum auf die Kaufkriterien untersucht werden. Dem Händler muss außerdem eine Vollmacht über die Beschaffung der restlichen nötigen Daten bei dem Versicherer ausgestellt werden. Einige Händler fordern eine Höchstrestlaufzeit und einen Mindestrückkaufswert für die Lebensversicherung. Manche Händler akzeptieren keine Lebensversicherung, die bei einem Direktversicherer abgeschlossen wurde, da hier große Wertschwankungen auftreten. Sollte man die Lebensversicherung bei einem ausländischen Versicherer abgeschlossen haben, kann der Verkauf unter Umständen ebenfalls schwierig werden.

Wenn alle Voraussetzungen für den Verkauf der Lebensversicherung erfüllt sind, sucht der Händler nach einem Käufer für die Lebensversicherung und berechnet unverbindliche Kaufangebote, so sich Interessenten finden. Ist der Versicherungsnehmer der Lebensversicherung mit dem Angebot einverstanden, muss er die unterschriebenen Kaufverträge, einen eventuellen Treuhandvertrag, den Originalversicherungsschein und die Kopie seines Personalausweises per Post an den Händler schicken.

Sobald der Käufer alle Unterlagen vollständig erhalten und der Versicherer die Abtretung der Lebensversicherung bestätigt hat, wird dem ehemaligen Versicherungsnehmer die Kaufsumme überwiesen. Der Verkauf an sich findet über einen Transaktionsservice statt, wobei die Kaufsumme überwiesen und die Lebensversicherung dem Käufer übergeben wird. Die meisten Händler bieten dem Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung auch eine zweiwöchige Kündigungsfrist an. Nach dem Verkauf wird die Lebensversicherung vom jeweiligen Käufer fortgesetzt. Der ehemalige Versicherungsnehmer zahlt dann keine Beiträge mehr für die Lebensversicherung.

Unter Umständen kann man die Lebensversicherung auch über eine Versicherungsbörse versteigern, wobei erbrachte Angebote keinesfalls verpflichtend sind. Das Mindestgebot ist immer der Rückkaufswert der Lebensversicherung, den der Versicherer errechnet hat. Der Versicherungsnehmer kann bei dieser Verkaufsmöglichkeit selbst die Lebensversicherung zum Verkauf anbieten und bleibt dabei anonym. Außerdem ist die Veräußerung der Lebensversicherung auf diesem Weg kostenlos. Doch auch für den Verkauf der Lebensversicherung über eine Versicherungsbörse müssen bestimmte Grundvoraussetzungen wie eine Höchstrestlaufzeit oder ein Mindestrückkaufswert erfüllt sein.

Eventuell müssen bei dem Verkauf der Lebensversicherung die zu leistenden Steuerbeträge bedacht werden. Wurde die Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen und bestand mindestens zwölf Jahre, wird keine Einkommenssteuer verlangt. Ansonsten gilt der Verkauf der Lebensversicherung als Kapitaleinnahme, wofür die Abgeltungsteuer anfällt.

Grundsätzlich kann man die Lebensversicherung nicht veräußern, wenn sie verpfändet wurde. Eine Verpfändung findet statt, wenn ein Darlehen abgesichert werden muss. Da es sich bei der Lebensversicherung um eine Geldanlage handelt, fordern viele Banken und Versicherungen im Fall einer Kreditaufnahme die Verpfändung der Lebensversicherung. Erst nach Auflösung der Verpfändung kann die Lebensversicherung verkauft werden.

Bevor man sich für den Verkauf der Lebensversicherung entschließt, sollte man die verschiedenen Händler und Gesellschaften sowie ihre Forderungen und Angebote genauestens vergleichen. Dies ist bereits unkompliziert und kostenlos im Internet möglich.

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