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Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist sehr wichtig zur Absicherung der Angehörigen. Junge Familien mit kleinen Kindern sollten ernsthaft den Abschluss erwägen, wenn sie nicht über einen hohen Kapitalstock verfügen.

Die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung kann in folgenden Varianten abgeschlossen werden:

  • Risikolebensversicherung bei Tod einer versicherten Person
  • Verbundene Risikolebensversicherung auf das Leben von zwei Personen, einer Restschuldversicherung mit gleichmäßig fallender Versicherungssumme oder nach Tilgungsplan
  • Risikolebensversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Versicherte Personen
Versicherungsnehmer und versicherte Person sind oft identisch. Bei unverheirateten Paaren ist dies nicht sinnvoll, da der begünstigte Partner im Todesfall nur über einen geringen Freibetrag verfügt und er für den restlichen Betrag hohe Erbschaftsteuern zahlen muss. Das lässt sich umgehen, indem der Bezugsberechtigte gleichzeitig den Vertrag als Versicherungsnehmer abschließt.

Für Paare oder Geschäftspartner gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte verbundene Lebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abzuschließen. Die Versicherung zahlt nur beim Tod des Partners, der zuerst stirbt. Die Kosten sind niedriger als beim Abschluss zweier unabhängiger Policen.

Restschuldversicherung
Eine besondere Variante der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Sie dient zur Absicherung hoher Kredite für den Fall, dass der überlebende Partner die Tilgungslast nicht alleine tragen kann. Im Todesfall besteht somit die Möglichkeit, die Leistung aus der Restschuldversicherung für die noch ausstehenden Kreditschulden zu verwenden. Da die zu zahlende Darlehenssumme durch die laufende Tilgung sinkt, verringert sich die Versicherungssumme mit der abnehmenden Restschuld.

Laufzeit
Zusätzlich muss die Laufzeit der Versicherung gewählt werden. Als Faustregel für den Ablauf der Versicherung sind rund 25 Jahre nach Geburt des jüngsten Kindes vorgesehen oder ein Versicherungsende zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr.

Anpassung der Lebensversicherung
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Versicherungssumme an veränderte Lebensverhältnisse anzupassen. Benötigt man nur zu Versicherungsbeginn eine hohe Absicherung, kann man eine günstigere Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme abschließen. Allgemein gilt, dass eine Verringerung der Versicherungssumme jederzeit möglich ist. Man sollte im Vertrag auch auf eine Nachversicherungsgarantie achten; diese ermöglicht die Erhöhung der Todesfallsumme ohne erneute Gesundheitsprüfung bei veränderten Lebensverhältnissen, etwa bei einer Heirat, Geburt eines Kindes oder Hauskauf.
 

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