Zurück zum Start

Funktionsweise einer Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung vereint zwei Funktionen: Zum einen die eines auf sehr lange Zeit angelegten Sparplans, zum anderen dient sie als Lebensversicherung.

Schließt man eine Kapitallebensversicherung ab, sind zunächst zwei Dinge bekannt: Die Höhe der Prämie für die Police und die Versicherungssumme, welche die Hinterbliebenen im Todesfall vor Ablauf der Versicherungslaufzeit bekommen. In die Ablaufleistung rechnen die Versicherer eine Überschussbeteiligung ein, die aber nicht von der Versicherung zugesichert wird. Die Überschussbeteiligung wird anhand der Erträge der vergangenen Jahre ermittelt. Da man aber nicht vorhersagen kann, wie sich die Kapitalmärkte in Zukunft entwickeln, bleibt das Endergebnis der Kapitallebensversicherung offen.

Die Versicherungsgesellschaften investieren das Geld ihrer Kunden auf den Kapitalmärkten. Im Versicherungsaufsichtsgesetz ist festgelegt, wie die Versicherungsgesellschaften das Geld für die Lebensversicherungen anlegen dürfen. Der Anteil der Aktien und Aktienfondsanlagen ist laut Gesetz auf 35 % beschränkt. Gemäß den Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft machen festverzinsliche Wertpapiere die Hauptanlageform für Lebensversicherungen aus. Circa 60 % der Versicherungsbeiträge sind auf diesem Weg angelegt, nur 25,3 % in Aktien und Fondsanteilen.

Von den Lebensversicherern wird nur eine sehr geringe Verzinsung garantiert, seit Anfang 2007 2,25 %. Die garantierte Verzinsung von aktuell 2,25 % erhält man aber nicht auf die komplette Prämie, sondern nur auf den Sparanteil und nicht auf den Versicherungsschutz. Die Zinsrechnung beinhaltet weder Verwaltungs- noch Provisionskosten. Die meisten Versicherungen weisen die Kosten für Verwaltung und die Vermittlungsprovision nicht aus. Laut Schätzungen werden für Verwaltung und Vertrieb im Durchschnitt 12 bis 15 % des Beitrags ausgegeben. Außerdem entstehen noch Abschlusskosten, die zwischen 3,5 und 5 % der Versicherungssumme liegen. Dem Versicherungsnehmer bleibt folglich ein Sparanteil zwischen 70 und 80 % des Beitrags.


Beispiel
Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit einer Laufzeit von 40 Jahren. Die monatliche Einzahlung beträgt 50 €. Die Versicherungsgesellschaft errechnet ein Garantiekapital von 37.000 €.

Die Einzahlungen über 40 Jahre betragen 24.000 €. Es entsteht folglich ein Kapitalzuwachs von 13.000 € (37.000 € - 24.000 €). Die Verzinsung beträgt 2,045 %. Die geringe Verzinsung ergibt sich aus den Kosten für Verwaltung, Vertrieb und Risikoprämie.

Gesetzlich geregelt ist, dass die Versicherungsgesellschaften 90 % der erwirtschafteten Überschüsse an die Kunden ausschütten müssen. Zusätzlich ist im Versicherungsgesetz der Garantiezins geregelt. Er darf nicht mehr als 60 % des Zinses langfristiger Anleihen betragen. Im Jahr 2000 betrug der vom Bundesfinanzministerium festgesetzte Garantiezins 4 %, bei zwischen 2004 und 2006 abgeschlossenen Verträgen noch 2,75 % und seit 2007 2,25 %.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay