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Ausstieg aus einer Kapitallebensversicherung

Es ist nicht empfehlenswert, eine abgeschlossene Lebensversicherung innerhalb der ersten 15 Jahre zu kündigen, da dies hohe Verluste zur Folge hat.

In den ersten zwei Jahren kann man die Versicherung noch kündigen, weil sich die Verluste dann noch in Grenzen halten. Günstiger als eine Kündigung ist es, den Versicherungsvertrag beitragsfrei zu stellen. Die Police wird so nicht weiter bezahlt, wodurch der Todesfallschutz gesenkt wird. Die bis dahin erworbenen Überschussanteile bleiben aber erhalten, sie werden weiterhin verzinst und bei Vertragsablauf ausgezahlt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Verkürzung der Lebensversicherungslaufzeit, wozu man aber das Einverständnis des Versicherers benötigt. Wählt man diese Variante, ist es möglich, dass die Steuerfreiheit, die noch für die alten Verträge gilt, nun wegfällt. Man sollte zur Sicherheit einen Steuerberater hinzuziehen.

Möglich ist es auch, mit der Versicherung eine Stundung der Beiträge zu vereinbaren, beispielsweise im Falle einer Arbeitslosigkeit. Die gestundeten Beiträge müssen aber inklusive Zinsen nachgezahlt werden. Eine Stundung der Beiträge ist zudem meist nur für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten möglich.

Entschließt man sich trotzdem für eine reguläre Vertragskündigung, ist dies jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Zu den finanziellen Verlusten durch den geringen Rückkaufwert kommen noch eventuelle Steuernachzahlungen hinzu, wenn seit Vertragsabschluss noch keine zwölf Jahre vergangen sind.

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