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Kapitallebensversicherung

In Deutschland gibt es fast 56 Millionen Kapitallebensversicherungen. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge deckt die Kapitallebensversicherung 5,3 % der Rente ab, die dem Durchschnittsbürger zur Verfügung steht.

88,1 % kommen aus der gesetzlichen Rente, 4,3 % aus der betrieblichen und 2,3 % Erwerbseinkommen. Grundsätzlich vereinigt eine Kapitallebensversicherung eine Lebensversicherung mit einem Sparplan.

Seit 2005 kann man die Beiträge zur Kapitallebensversicherung nicht mehr steuerlich absetzen. Außerdem waren bisher die Erträge aus Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und einer Prämienzahlungszeit von mindestens fünf Jahren steuerfrei; doch auch dieses Privileg wurde abgeschafft. Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt allerdings weiterhin die alte Regelung.

Ab 2005 gilt für neu abgeschlossene Policen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit und einem Vertragsende nach Vollendung des 60. Lebensjahres, dass die Erträge bei Vertragsende zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, müssen die gesamten Erträge versteuert werden. Die durchschnittliche Rendite der Kapitallebensversicherungen, bestehend aus der Summe der garantierten Verzinsung und der Überschussanteile, lag im Jahr 2005 bei 4,34 %. Im Jahr 2001 betrug sie noch 7,1 %.

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