Vorteile
Die Vorteile des Leasings sind vielfältig (Darstellung der Nachteile). Wer ein Fahrzeug least, weiß im Vorhinein genau, welche monatlichen Beträge er für welche Art von Leistung zahlt.
Den feststehenden Betrag einer Leasingrate kann der Leasingnehmer als monatliche Ausgabe einplanen.
Damit der Leasingnehmer so wenig wie möglich zusätzliche Kosten zu tilgen hat, lassen sich die Konditionen des Vertrags (Vertragsbestandteile, Verbraucherleasingvertrag) so festlegen und die Form des Leasings derart wählen, dass durch die Leasingrate sämtliche aufgrund von Wartung oder Reparatur anfallenden Kosten abgedeckt werden (Full-Service-Leasing).
Was immer wieder als entscheidender Vorteil des Leasings angeführt wird, ist, dass die Liquidität des Leasingnehmers geschont werden kann und keine Bindung des Eigenkapitals vorgenommen wird. Es sind auch weitere steuerrechtliche Aspekte relevant. Außerdem wird argumentiert, dass das Leasing eine im Vergleich zum Barkauf günstigere Alternative darstellt (zu Kreditfinanzierung von Fahrzeugen). Ob dies tatsächlich ein Vorteil des Leasings ist, lässt sich nur im Einzelfall durch einen gezielten Vergleich feststellen.
Vorteilhaft für den Leasingnehmer ist auch, dass dieser das Leasingfahrzeug nach dem Leasing zurückgeben kann, ohne das Leasingobjekt verwerten zu müssen. Das gebrauchte Fahrzeug zu verwerten, ist allein Aufgabe des Leasinggebers. Beim Leasing mit Restwertabrechnung wird das Fahrzeug zu Ende der Vertragslaufzeit so gut wie möglich verwertet. Für viele Leasingnehmer ist von äußerster Wichtigkeit, dass sie durch geeignete Leasingfahrzeuge von technischen Neuerungen der Automobilindustrie profitieren können, ohne selbst die Anschaffung neuer Fahrzeuge vornehmen zu müssen.
Es wird beim Leasing durch Unternehmer oder Selbständige auch stets vom „Pay-as-you-earn-Prinzip“ gesprochen. Das bedeutet, dass durch die Nutzung des Leasingfahrzeugs Gewinne erzielt und diese für das Zahlen der Leasingraten aufgewendet werden können. Für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler gilt außerdem, dass sie die Leasingraten von der Steuer absetzen können, siehe auch steuerrechtliche Aspekte des Leasings. Es ist die Ein-Prozent-Regel anzuwenden: jeden Monat sind 1 % vom Preis des geleasten Fahrzeugs als Steuer abzuführen, inklusive Umsatzsteuer.
Weil die Leasingsache grundsätzlich nur eine Rolle in der Buchführung des Eigentümers, also des Leasinggebers, spielt, ist das Autoleasing für den Leasingnehmer bilanzneutral.
