Versicherungen
Wer einen Leasingvertrag abschließt, hat lediglich das Recht zur Nutzung am geleasten Fahrzeug erworben. Der Leasingnehmer, der während der gesamten Vertragslaufzeit nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist, sollte sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz für das Fahrzeug bemühen.
s gibt verschiedene Versicherungen, zu denen Leasingnehmern geraten wird. Doch sollte der Leasingnehmer sich stets selbst mit dem Leistungsangebot der Versicherer auseinandersetzen und sich in Anbetracht der eigenen Wünsche für oder gegen bestimmte Versicherungen entscheiden. Denn im Schadensfall gibt es keinen, der nicht gern die Leistungen des Versicherers in Anspruch nimmt. Durch Versicherungen kann nicht nur das Leasingfahrzeug an sich versichert werden. Auch gegen den Ausfall von Leasingraten kann sich der Leasingnehmer versichern.
