Serviceleistungen von Kreditkartenunternehmen
Von Kreditkartenunternehmen werden eine Vielzahl individueller Serviceleistungen angeboten. Darunter sind beispielsweise die folgenden:
- Bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte ist der Service bei Kreditkartenunternehmen häufig kundenfreundlicher als bei EC-Karten. Das gilt ganz besonders im Ausland. Viele Kreditkartenunternehmen bieten einen 24-Stunden Ersatzservice an, der auch zu 90 % eingehalten werden kann. Korrespondenzbanken stellen zudem in dieser Zeit Geld zur Verfügung. Bei der EC-Karte bedarf es hingegen einer ganzen Woche, was fern vom Heimatland zu eklatanten Problemen führen kann.
- Die oft kostenlose, aber zumindest günstigere Partnerkarte, welche die gleichen Möglichkeiten wie die Hauptkarte bietet.
- Kreditkarten erlauben das bargeldlose Zahlen im Ausland und in fremden Währungen. Als Grundlage gilt hier der Devisenbriefkurs des dem Eingang vorangegangenen Börsentags. Es können Entgelte für den Auslandseinsatz in Höhe von etwa 1 % bis 2 % des betreffenden Betrags anfallen.
- Sofern ein gesondertes Kreditkartenkonto geführt wird, bieten viele Kreditinstitute seit 1995 Guthabenzinsen an. Diese lagen im März 2008 zwischen 0,25 % und 4,5 %.
Versicherungen
Versicherungen gehören ebenfalls zum potentiellen Servicespektrum. Darunter finden sich folgende:
- Kfz-Mietwagenhaftpflicht
- Kfz-Mietwagenrechtsschutz
- Kfz-Auslandsschutzbrief
- Unfallversicherung
- Verkehrsmittelunfallversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseserviceversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reisekrankenversicherung (Ausland)
- Reiserechtsschutz
- Gepäckverspätungsversicherung
- Geldautomaten-Raubversicherung
- Restschuldversicherung
Es ist ratsam, in jedem Fall die Zusatzbestimmungen dieser Versicherungen zu überprüfen, da sie eventuell wesentliche Risiken ausschließen. Man sollte auch keinesfalls vergessen, dass für diese Art der Zusatzleistungen häufig höhere Gebühren anfallen und sie oft an die Bezahlung mit der Kreditkarte gebunden sind. Das heißt, eine Kfz-Mietwagenhaftpflicht greift nur, wenn der Mietwagen auch mit der Karte bezahlt wurde. Im Schadensfall gehen gewöhnlich andere Policen vor, sodass etwa eine schon bestehende Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden muss.
Vergünstigungen
Davon abgesehen gibt es viele Vergünstigungen im Angebot der Kreditkartenunternehmen. Beispiele sind:
- Rabatte bei Tankstellen, Reisen, Autovermietungen, Versandhäusern
- Rückvergütungen
- Umsatzboni
- Keine Kartengebühr
- Punktesysteme
- Temporäre Sollzinsenbefreiung
- Vergünstigte Club- und Vereinsmitgliedschaften
- Ticketservice
- Kostenloses Girokonto
- Kostenlose Bargeldabhebung
- Keine Auslandseinsatzgebühr
Diese sollten aber in keinem Fall zu Lasten einer höheren Grundgebühr oder Zinsaufwendung gehen, es sei denn, die erzielte Ersparnis kann die Mehrkosten wieder auffangen.
