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Akteure im Kreditkartensystem

Das Kreditkartensystem kennt drei Akteure: Den Kartenemittent, den Akzeptant und den Karteninhaber.

Der Kartenemittent gibt die Kreditkarten heraus. Zur Emission berechtigt sind Kreditinstitute, Kreditkartenorganisationen und in geringerem Umfang auch Handels- sowie Dienstleistungsunternehmen. Die Kartenemission und Akquisition kann entweder durch Mittler in Form angeschlossener Mitgliedsbanken oder aber in Eigenregie stattfinden.

Alle Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die dem Kreditkartensystem via Händlervertrag beigetreten sind, nennen sich Akzeptanten. Sie sind verpflichtet, ihre Waren und Dienstleistungen gegen Bezahlung durch die jeweilige Kreditkarte abzugeben.

Der Karteninhaber ist als Besitzer der Kreditkarte der dritte Akteur.

Die drei Beteiligten des Kreditkartensystems bedürfen jeweils unterschiedlicher zweiseitiger Vertragsbeziehungen gegenüber den beiden anderen.

Der Karteninhaber geht mit dem Kreditkartenunternehmen ein sogenanntes Deckungsverhältnis ein. Der Emittent verpflichtet sich hierbei, Zahlungsverbindlichkeiten aus der Kreditkartennutzung zu begleichen. Der Nutzer der Karte hingegen akzeptiert die Pflicht, die entstehenden Verbindlichkeiten des Kreditkartenunternehmens zu begleichen.

Auf der anderen Seite hat der Kunde, der sich entscheidet, mit der Kreditkarte zu zahlen, ein Valutaverhältnis zum Akzeptanten. Dieser schuldrechtliche Vertrag ist gewöhnlich ein Kauf- oder Dienstvertrag.

Zuletzt sind Kartenunternehmen und Akzeptanten an einen Vollzugs- beziehungsweise Leistungsvertrag gebunden. Die Kreditkartenorganisation ist verpflichtet, die vom Vertragsunternehmen gestellten Belastungsbelege zu begleichen. Demgegenüber wird die Kreditkarte von dem Vertragsunternehmen akzeptiert.

So vereinfacht die Kreditkarte die Zahlung für den Kunden und das Vertragsunternehmen. Ersterer ist nicht gezwungen, größere Geldbeträge bei sich zu führen, da Unterschrift und Kreditkarte ausreichen. Der Rechnungsbetrag wird vom Akzeptanten einfach beim Kreditkartenunternehmen eingefordert, welches abzüglich eines Disagios zahlt. Dieses Disagio gilt als Entgelt für die Zahlungsgarantie und zusätzlich erbrachte Serviceleistungen. Der Emittent belastet dann, je nach Kreditkartenart, seinerseits das Kreditkartenkonto des Kunden. Eine regelmäßige Rechnungszusammenstellung bietet eine Übersicht der Kartenumsätze und des Endbetrags, der vom Kunden überwiesen oder per Lastschrift eingezogen wird.

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