Fahrradversicherung
Ein Verlust des Rads ist durch die reguläre Hausratversicherung lediglich abgedeckt, wenn er durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Beraubung oder Diebstahl aus verschlossenen und allein genutzten Räumen herbeigeführt wurde.
Voraussetzung für das Greifen der Versicherung bei einem Raub oder Einbruchdiebstahl ist eine unverzügliche Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.
Durch Zusatzpolicen lässt sich dieser Schutz erweitern. Dann wird der Versicherte auch entschädigt, wenn ihm das Fahrrad aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wurde oder es sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch befand. Voraussetzung ist jedoch stets die ordnungsgemäße Sicherung des Rads durch ein Schloss. Ist das Rad gerade ungenutzt und war beispielsweise vor dem Haus angeschlossen, zahlt die Versicherung nur bei einem Diebstahl zwischen sechs Uhr und 22 Uhr. Allerdings ist der Entschädigungsbetrag auf ein Prozent der Versicherungssumme begrenzt, sofern bei Abschluss des Vertrags nichts anderes vereinbart worden ist.
Handelt es sich bei dem Fahrrad um ein sehr hochwertiges Objekt, besteht die Möglichkeit einer speziellen Fahrrradversicherung. Diese erstattet dann nicht nur den Schaden durch Diebstahl, sondern übernimmt je nach Vereinbarung auch die Reparaturkosten oder die Beschädigungen durch einen Unfall. Allerdings sind Fahrradversicherungen vergleichsweise teuer und man sollte sich im Vorhinein genau ausrechnen, ob sich der Abschluss einer solchen Police und die damit verbundenen jährlichen Kosten lohnen. Zumeist ist dies nur bei sehr teuren Rädern der Fall.
