VBH 2008
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. veröffentlicht und überarbeitet in regelmäßigen Abständen als unverbindliche Orientierung ein Grundsatzmodell der Leistungen und Konditionen, die einer regulären Hausratversicherung zugrunde liegen sollten.
Diese Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) haben lediglich den Charakter eines Musterbeispiels und sind in keiner Weise für die einzelnen Versicherungsanbieter verpflichtend, bieten allerdings dem Verbraucher eine objektive Informationsmöglichkeit. Abweichungen von den fakultativ vorgegebenen Inhalten sind zulässig und individuell von jedem Versicherungsunternehmen mit seinen Kunden zu vereinbaren.
Die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen beinhalten Hinweise zu versicherten Schäden und zu Ausschlüssen. So ist zum Beispiel festgelegt, dass eine Hausratversicherung nicht für Schäden haftet, die durch Kriege, Rebellionen, innere Unruhen oder Nuklearunglücke entstehen. Weiterhin findet man Definitionen zu den jeweiligen Begriffen und Fachwörtern. Es wird genau festgelegt, was unter einem Brand, einem Blitzschlag oder einem Einbruchdiebstahl zu verstehen ist. Außerdem sind Pflichten und Rechte beider Vertragspartner geregelt sowie Details zu Prämienzahlungen und Leistungsansprüchen.
Die aktuellste Überarbeitung erlangte am 1. Januar 2008 Gültigkeit und dient auch den hier beschriebenen Ausführungen als inhaltliches Fundament. Es handelt sich um Verbundene Hausratversicherungsbedingungen — daher die Abkürzung „VHB“ mit dahinter verzeichneter Jahreszahl der jüngsten Fassung, da die abgeschlossene Schutzpolice stets die Gesamtheit aller als Basisschutz festgelegten Gefahrenpotentiale abdeckt. Diese besitzen die Gemeinsamkeit, dass jeder durchschnittliche Haushalt durch sie bedroht werden kann. Ein Ausschluss einzelner Risiken, beispielsweise von Sturmschäden oder Verlusten durch Einbruchdiebstahl, ist nicht möglich. Allerdings kann der Versicherungsschutz durch weitere Klauseln und ergänzende Zusatzverträge erhöht und erweitert werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. überarbeitet die VHB regelmäßig und passt sie den aktuellen Gegebenheiten des Versicherungsmarkts an. Es handelt sich bei den Erweiterungen vorrangig um eine Ausdehnung des Basisschutzes auf zusätzliche Gebiete. Somit wurden schrittweise in die Grunddeckung einer Hausratversicherung auch die Implosion von Elektrogeräten und die Mitversicherung von Kundenschließfächern aufgenommen.
