BEH 2008
Da Naturkatastrophen in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer häufiger auftreten, ist der Bedarf an Schutz vor derart zerstörerischer Gewalteinwirkung auch in Deutschland stark gestiegen.
Daher ist es nun nicht mehr nötig, eine eigenständige Elementarschadenversicherung ergänzend zur eigentlichen Hausratversicherung abzuschließen. Stattdessen kann direkt in deren Police durch eine Zusatzklausel und gegen entsprechende Beitragszahlung eine Schädigung durch Naturgewalten abgedeckt werden.
Die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung (BEH) werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. veröffentlicht und beinhalten die in einer Elementarschadenversicherung abgedeckten Gefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbrüche. Jedes dieser Szenarien wird genau definiert und darüber hinaus ist auch festgehalten, welche Naturgewalten nicht vom Versicherungsschutz eingeschlossen sind. So muss der Versicherungsnehmer für Schäden durch Grundwasser, Deichbruch, Rückstau und Sturmfluten selbst aufkommen. Zudem informieren die BEH über Rechte und Pflichten gleichermaßen von Versicherer und Versichertem, weiterhin über Vertragseinzelheiten zu Laufzeit und Beitragsberechnung. Ebenfalls beschrieben wird das Vorgehen zur Prüfung der Übernahme einer Police, da dieser Schutz für Bewohner besonders gefährdeter Gebiete meist nicht angeboten wird. Für Versicherungsnehmer mit einem Wohnsitz in Gefährdungsklasse 4 ist das Risiko eines Schadens durch Hochwasser nicht kalkulierbar, weshalb ihnen der Versicherungsschutz meist versagt wird.
Die BEH ergänzen die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB), die ebenfalls vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. publiziert werden. Der Verband überarbeitet die BEH regelmäßig und passt sie den aktuellen Gegebenheiten des Versicherungsmarkts an. Die angegebene Jahreszahl verweist auf die jeweils gültige Fassung. Die aktuellste Überarbeitung erlangte am 1. Januar 2008 Gültigkeit und dient auch den hier beschriebenen Ausführungen als inhaltliches Fundament.
