Reparatur
Falls der durch eine der versicherten Gefahren entstandene Schaden am Hausrat des Versicherungsnehmers durch eine Reparatur behoben werden kann, so trägt die Versicherung die dafür anfallenden Kosten.
Die professionelle Instandsetzung (Renovierungs- und Malerarbeiten) von Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten des Wohnraums wird von der Versicherungsgesellschaft bezahlt, sofern es sich um eine von dem Versicherungsnehmer gemietete Wohnung handelt. Liegt zusätzlich eine Gebäudeversicherung des Hauseigentümers vor, so wären diese Schäden im Versicherungsfall doppelt abgedeckt. Beträgt die Schadenssumme dabei bis zu 500 €, trägt der in Anspruch genommene Versicherer diese allein. Werden beide Versicherungsgesellschaften belangt, so reguliert ausschließlich die Gebäudeversicherung die Aufwendungen. Belaufen sich die Kosten jedoch auf über 500 €, so werden sie jeweils zur Hälfte von den beteiligten Versicherern getragen.
Im Regelfall ist für Schäden an Gebäuden die Hausratversicherung nicht leistungspflichtig. Sind diese aber durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder auch nur durch den Versuch eines solchen Delikts zustande gekommen, übernimmt nicht die Gebäude-, sondern die Hausratpolice die Kosten. Auch Vandalismus innerhalb der Wohnung wird auf Versicherungskosten behoben, falls diesem ein Einbruchdiebstahl oder Raub voranging und Gebäudeteile dabei beschädigt wurden. Findet die Beschädigung im Außenbereich des Hauses statt, greift der Hausratsschutz nicht, ebenso wenig bei Vandalismusschäden, die ohne Zusammenhang mit einem zusätzlichen Delikt verursacht werden.
